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  • Newsletter
    03/2022
  • Datum
    28.06.2022

KommAustria bei 17. ERGA-Plenartagung mit EU Kommissions-Vizepräsidentin Věra Jourová

Erste Präsenz-Veranstaltung nach 2 Jahren mit Top-Themen Digital Services Act (DSA), Digital Markets Act (DMA) und European Media Freedom Act (EMFA)

Die Teilnehmer der ERGA-Plenartagung am 21. Juni mit Dr. Susanne Lackner, stv. Vorsitzende KommAustria, und Dr. Dieter Staudacher, RTR Medien, Internationales © CSA Belgique

Am 21. Juni 2022 fand die 17. Plenartagung der European Group for Audiovisual Media Services (ERGA) in Brüssel statt, das erste Mal seit zwei Jahren mit physischer Präsenz. Zentrale Diskussionpunkte waren dabei die Umsetzung der AVMD-Richtlinie, die für den Medienbereich relevanten gesetzlichen Vorhaben der Kommission, sowie der Bereich der Desinformation.

Die Kommission informierte die ERGA-Mitglieder über die letzten politischen Initiativen: die nächsten Schritte zur förmlichen Verabschiedung von Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA), der Verordnungsentwurf zur Transparenz und dem Targeting im Bereich politischer Werbung. Thema war auch der für den Herbst zu erwartende Rechtsakt eines „European Media Freedom Act“ (EMFA), der unter anderem Bestimmungen zur Absicherung der redaktionellen Unabhängigkeit, die Beurteilung medienvielfaltsrelevanter Aspekte im Bereich von wettbewerblichen Transaktionen, Standards der Messung von Zuschauer-Marktanteilen sowie eine sowohl in institutioneller wie auch inhaltlicher Hinsicht gestärkte ERGA, enthalten soll. 

Susanne Lackner spricht vor dem Plenum der ERGA
Dr. Susanne Lackner (l.), die stv. Vorsitzende der KommAustria, ist im Rahmen der ERGA u.a. zum Thema Vlogger-Regulierung sehr gefragt © CSA Belgique

Der neu vereinbarte Verhaltenskodex für den Bereich der Desinformation, unter dessen Unterzeichnern sich Unternehmen wie Google, Meta, TikTok, Microsoft und Twitter befinden, zielt darauf ab, dass die Verbreitung von Online-Desinformation weiter eingedämmt wird, indem mehr Transparenz über die diesbezüglichen Aktivitäten der Unterzeichner geschaffen und Nutzer in die Lage versetzt werden, sich über diesbezügliche Maßnahmen informieren zu können und über wirksame Instrumente zu verfügen, die sie vor schädlichen Inhalten schützen. Bei der Neufassung des Verhaltenskodex wurden zahlreiche Empfehlungen der ERGA berücksichtigt, darunter klarere Verpflichtungen wie insbesondere Prüfvorschriften bei Schaltungen mit politischer Werbung sowie mehr Rechte für Nutzer, Forscher und Faktenprüfer. Die neuen Verpflichtungen, die mit einer Reihe von messbaren Leistungsindikatoren und der Verpflichtung zur Bereitstellung von Daten auf Länderebene einhergehen, stellen daher eine deutliche Verbesserung dar. 

Věra Jourová, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und zuständig für Werte und Transparenz, nahm zu diesem Punkt an der Sitzung Teil, bedankte sich für die Mitarbeit der ERGA-Mitglieder und unterstrich deren Rolle beim Monitoring des Kodex im Rahmen einer ständigen Taskforce. Sie unterstrich weiters die Bedeutung der ERGA im Rahmen des EMFA. "Die ERGA muss bei diesem wichtigen Projekt eine starke Rolle spielen", so die Vizepräsidentin.

Im Mittelpunkt der Diskussion über den EMFA stand die Frage, inwiefern gemeinsame Kriterien für Medienfreiheit gefunden werden könnten, etwa gemessen an der „Staatsferne“, den Eigentumsverhältnissen oder durch eine Vereinheitlichung der Lizensierungsbestimmungen der Mitgliedstaaten. Eine sich durch den Krieg mit der Ukraine und die gegen einige Sender verhängten Verbote ergebende Diskussion war auch jene, wie in Zukunft mit Mediendiensten, die unter dem Einfluss bzw. der Kontrolle von Drittländern stehen, umzugehen sei. Die KommAustria sowie viele andere Regulierungsbehörden unterstrichen die grundsätzliche Problematik, Mediendienste als solche zu untersagen. Vielmehr gebe es in der europäischen Wertegemeinschaft ein Primat der Meinungsfreiheit bzw. bestehe die Aufgabe von Medienregulierung darin, vor diesem Hintergrund konkrete illegale oder schädliche Inhalte zu erfassen und auf dieser Grundlage Maßnahmen zu ergreifen. Jedenfalls müsse es für künftige derartige Fälle institutionalisierte, rechtstaatliche Verfahren geben. Bedeutsam seien hier selbstverständlich Initiativen zur Förderung der Medienkompetenz, zu denen ERGA schon einige Berichte verfasst hat.

Im Zusammenhang mit dem neuen geplanten Rechtsakt EMFA erinnerten die ERGA-Mitglieder daran, dass der neue Rechtsrahmen zwar sehr ambitioniert sei, aber seine wirksame Umsetzung eine enorme Herausforderung sowohl für sie als auch für die ERGA selbst darstellen werde. Derzeit hat etwa nur ein Drittel der ERGA-Mitglieder mehr Mittel für die Umsetzung der AVMD-Richtlinie 2018 in ihrem Land erhalten. 

Die ERGA-Mitglieder erörterten weiters die künftige Umsetzung des DSA vor dem Hintergrund der Behördenzuständigkeiten und dessen Zusammenspiel mit dem Verhaltenskodex für Desinformation sowie anderen einschlägigen Rechtsvorschriften wie die AVMD-Richtlinie, auch wurde das Erfordernis einer unabhängigen Aufsicht unterstrichen. Hinsichtlich der AVMD-Richtlinie wurde die Arbeit der KommAustria im Bereich der Vlogger ausdrücklich anerkannt, sodass für dieses Jahr eine Fortsetzung in Form eines neuen Vloggers Guide  in Planung ist, der sich schwerpunktmäßig mit kommerzieller Kommunikation beschäftigen wird.


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