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    05/2022
  • Datum
    20.12.2022

Die KommAustria bei den Medientagen München 2022

Dr.in Susanne Lackner bei Podiumsdiskussion zu Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA)

Dr.in Susanne Lackner © RTR/AK

Im Rahmen des Europatages von Bayerischer Landesmedienanstalt (BLM) und dem Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) bei den Münchener Medientagen, war Dr.in Susanne Lackner, stellvertretende Vorsitzende der KommAustria, zu einer Podiumsdiskussion eingeladen. Thema: "DSA und DMS sind da - Was ändert sich in der Praxis?". Unter der Moderation von Prof. Dr. Mark D. Cole, wissenschaftlicher Direktor des EMR, diskutierten an der Seite von Dr.in Lackner außerdem Dr. Wolfgang Kreißig, Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg, Dr. Michael Müller, Governmental Affairs, Regulatory, Distribution Legal und Rights Management bei der ProSiebenSat.1 Media SE und David Nejjar, Justiziar des Deutschen Journalisten-Verbandes.

Das Podium (v.l.): Michael Müller, Susanne Lackner, Marc Cole, David Nejjar, Wolfgang Kreißig.

Dr. Lackner wies darauf hin, dass im Grunde die Verpflichtungen des Digital Services Act (DSA) mit jenen des österreichischen Kommunikationsplattformen-Gesetzes (KoPl-G) und des deutschen Netzwerkdurchsetzungs-Gesetzes vergleichbar: die Einrichtung verbindlicher Meldemöglichkeiten mit entsprechenden Beschwerdemöglichkeiten bei illegalen Inhalten und das Verfassen von Transparenzberichten durch die Plattformen, im Fall großer Plattformen auch eine Risikoanalyse der plattformspezifischen Herausforderungen. Aktuell sei es sehr wichtig, innerstaatliche Aufsichtsstrukturen sowie jene der EU rasch aufzubauen, da die ersten Verpflichtungen aus dem DSA bereits im Februar 2023 schlagend würden, nämlich die Angabe der Nutzerzahlen. Auch sonst sei es sehr wichtig, dass sich die Behörden mit entsprechenden Ressourcen ausstatten.

Grundsätzlich, so empfahlen die Expert:innen am Podium, sei es nun vordringliche Aufgabe, rechtsverbindlich Begrifflichkeiten zu klären, zum Beispiel für die Formulierung „harmful content“, die die Kommission gewählt hatte, um inhaltliche Verstöße gegen die Gesetze zu ahnden, die unterhalb der Schwelle zur Strafbarkeit liegen. In diesem Zusammenhang stelle sich zudem die Frage nach einer möglichen Einschränkung der Meinungsfreiheit. Schließlich zeigten sich die Expert:innen darin einig, dass DSA und DMA klar von anderen Verträgen und Gesetzen in ihrem Wirkungsbereich abgegrenzt werden müssten. Der einvernehmlichen Bewertung der konkreten Folgen bei der Implementierung von DSA und DMA war eine Erörterung offener Fragen vorausgegangen. Dr.in Susanne Lackner wies aus der Perspektive einer bestehenden nationalen Regulierungsbehörde nachdrücklich darauf hin, dass der Hinweis auf „rechtswidrige Inhalte“, die laut der neuen Verordnungen zu verfolgen und zu sanktionieren seien, im Moment juristisch nicht handhabbar sei. Hier müsse schnellstmöglich Klarheit hergestellt werden. „Für mich steht zudem außer Frage, dass eine künftige nationale Regulierungsbehörde für Online-Plattformen frei von Weisungen dritter Instanzen, insbesondere staatlicher Stellen sein muss“, betonte Lackner.


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