Newsletter RTR Medien

  • Newsletter
    03/2024
  • Datum
    26.06.2024

REM-Workshop 2024: Sportberichterstattung und Sportrechte im Wettbewerb der Medien

Workshop des Forschungsinstitutes Recht Elektronischer Massenmedien (REM) befasste sich mit aktuellen Fragen der Sportberichterstattung

Podiumsdiskussion mit den Referenten (v. l.): Goetz Hoefer, Natalie Harsdorf-Borsch, Klaus Kassai, Peter Lehofer (Moderation) © RTR/AK
Michael Ogris, Vorsitzender KommAustria, begrüßt Gäste
Michael Ogris, Vorsitzender KommAustria, begrüßt die Gäste © RTR/AK

Mit Hinweis auf den hochaktuellen Hintergund der Fußball-Europameisterschaft, begrüßten Mag. Michael Ogris, Vorsitzender der KommAustria, und Dr. Hans Peter Lehofer, Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofs und stellvertretender Obmann des REM, zum diesjährigen Workshop des Vereins "REM – Forschungsinstitut für das Recht Elektronischer Massenmedien“. Die Tagung widmete sich am Dienstsitz von RTR und KommAustria einem stets aktuellen und in der öffentlichen Debatte oft emotional diskutierten Thema: es ging um „Aktuelle Fragen der Sportberichterstattung“, über die bei der Tagung aus verschiedenen Blickwinkeln referiert und diskutiert wurde.

Vortrag von Dr. Klaus Kassai, ORF, mit Publikum
Klaus Kassai über die Geschichte der Sportberichterstattung © RTR/AK

In seinem Eröffnungsvortrag unter dem Titel „Sportberichterstattung und öffentlich-rechtlicher Auftrag“, skizzierte Dr. Klaus Kassai, Jurist beim Österreichischen Rundfunk, die Entwicklung der Sportberichterstattung im ORF. Er spannte den Bogen von den Anfängen unter Bezugnahme auf das Rundfunkgesetz 1966 und der darin enthaltenen Bestimmung „Förderung des Interesses am Sport“ bis hin zu aktuellen Fragestellungen etwa rund um das Thema Sportbeiträge in Nachrichtensendungen und ging in dieser Zeitreise auch auf den Sendestart von ORF Sport+ und die Entwicklung dieses Programmes ein.

Nathalie Harsdorf-Borsch (Generaldirektorin BWB)
Nathalie Harsdorf-Borsch, Generaldirektorin BWB © BWB/Zlamal

Dr. Natalie Harsdorf-Borsch, Generaldirektorin der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), referierte zur Bedeutung von Sportrechten aus Sicht ihrer Behörde. Da der Erwerb von Sportrechten für Programmveranstalter von großer wirtschaftlicher Bedeutung sein könne, brauche es auch aus Sicht der BWB einen aufmerksamen Blick auf die Entwicklungen am Sportrechtemarkt. Grundsätzlich sollten Vergabezeiträume von Sportrechten an die Breitenwirksamkeit der jeweiligen Sport-Events angepasst sein, damit die Rechte innerhalb angemessener Zeiträume immer wieder neu für Programmveranstalter am Markt verfügbar werden.

Goetz Hoefer, Programmdirektor bei ServusTV
Goetz Hoefer, Programmdirektor bei ServusTV © RTR/AK

Götz Höfer, Programmdirektor bei ServusTV, berichtete zur „Sportberichterstattung im privaten Rundfunk“ und sprach eingangs von der wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe, die Sportereignisse erfüllen und von der beständig wachsenden Popularität von Sportereignissen. Insbesondere in Anbetracht der hohen Kosten von Lizenzrechten werde die Sportrechte-Kooperation seiner Meinung nach immer wichtiger und sei aus seiner Sicht auch der Bereich des sogenannten „overspill“ im Sinne der Empfangbarkeit deutscher Sender in Österreich gerade betreffend Sportberichterstattung und damit einhergehender Exklusivität eine besondere Problematik.

Unter der Moderation von Dr. Hans Peter Lehofer, vertieften die Referenten ihre Positionen in der anschließenden Podiumsdiskussion mit angeregter Beteiligung des Publikums.

Jubiläumsveranstaltung: 20. Österreichisches Rundfunkforum des REM am 12. September 

Hinweisen möchten wir hier schon auf das alljährliche Herbst-Event des REM. Im zwanzigsten Jubiläumsjahr wird sich das Rundfunkforum mit "Informationsfreiheit und Informationszugang zu journalistischen Zwecken" beschäftigen und für Medienrechtler ebenso spannend sein, wie für Journalisten und deren Recherche-Alltag. So wird es unter anderem um Rechte und Grenzen des Investigativ-Journalismus und der Informationsfreiheit gehen oder die Regelungsbereiche des European Media Freedom Act (EMFA) vertieft untersucht. Das Programm ist auf der Website des REM bereits veröffentlicht.


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