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    01/2025
  • Datum
    18.03.2025

Veranstaltung: Der Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit im DSA

KommAustria-Studie zeigt: Digital Services Act schützt Meinungsvielfalt im Online-Umfeld

Podiumsdiskussion: v.l.: Andreas Kunigk, Hannes Seidelberger, Matthias Kettemann, Josef Seidel © RTR/Christian Lendl

Der Digital Services Act (DSA) trägt positiv dazu bei, die Meinungsfreiheit im Internet zu schützen. Er verbietet es Plattformbetreibern, Inhalte willkürlich zu entfernen und verpflichtet sie, ihre „Community Guidelines“ oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung in Einklang zu bringen. Der DSA schreibt zudem vor, dass Moderationsentscheidungen der Plattformen für Nutzer:innen transparent nachvollziehbar sein müssen und dank der Einrichtung von Streitbeilegungsstellen und Trusted Flaggers niederschwellig und effizient angefochten werden können.

Susanne Lackner
Susanne Lackner © RTR/Christian Lendl

Dies sind zentrale Ergebnisse der Studie "Der Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit im Digital Services Act", die die KommAustria am 13. März 2025 in ihrer Funktion als Österreichs Koordinatorin für Digitale Dienste (KDD) im Rahmen ihrer Reihe von Veranstaltungen zum DSA vorstellte. Die Studie erscheint als erster Band einer Schriftenreihe der Behörde zum Digital Services Act, mit der die Auswirkungen des DSA auf digitale Grundrechte, insbesondere die Meinungsfreiheit, untersucht werden sollen.

Nach einer einleitenden Begrüßung durch Dr. Susanne Lackner, stv. Vorsitzende der KommAustria, wurden In der auch live gestreamten Veranstaltung (Aufzeichnung bei YouTube) die Ergebnisse der Studie von ihrem Autor Prof. Matthias C. Kettemann vom Institut für Theorie und Zukunft des Rechts an der Universität Innsbruck präsentiert.

Matthias Kettemann
Matthias Kettemann © RTR/Christian Lendl

Demnach leistet der Digital Services Act einen positiven Beitrag zum Schutz der Meinungsfreiheit. Statt Zensur auszuüben, schützt der DSA die Meinungsfreiheit, unter anderem, indem er Plattformbetreibern verbietet, Inhalte willkürlich zu entfernen. Moderationsentscheidungen müssen für Nutzer:innen transparent nachvollziehbar sein und können dank der Einführung von Streitbeilegungsstellen und Trusted Flaggern niedrigschwellig und effizient angefochten werden. 

Zensur-Vorwürfe gegen den DSA lassen sich nicht belegen. Er sorgt im Gegenteil dafür, Nutzer:innen vor sogenanntem Overblocking und nicht rechtmäßigen Eingriffen in das Recht auf freie Meinungsäußerung durch die Plattformen zu schützen“, sagte Prof. Kettemann. „Aber der DSA bietet auch ein Instrumentarium, um Rechtsverstöße wie Aufrufe zu Hass oder Gewalt gegen Menschen zu unterbinden und Persönlichkeitsrechte zu schützen. Das ist keine Zensur.“

Podiumsdiskussion
v.l: Andreas Kunigk, Hannes Seidelberger, Matthias Kettemann, Josef Trappel © RTR/Christian Lendl

In einer anschließenden Podiumsdiskussion diskutierten Prof. Kettemann sowie der Kommunikationswissenschaftler Prof. Josef Trappel von der Paris Lodron Universität Salzburg und Mag. Hannes Seidelberger vom Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb über die Implikationen des Digital Services Act. Die Diskussion moderierte Andreas Kunigk, Pressesprecher der KommAustria. Neben der Debatte um digitale Grundrechte wurden auch Aspekte des öffentlichen, digitalen Diskurses diskutiert. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die zunehmende Bedrohung der Zivilgesellschaft durch Desinformation, Hass und Ausgrenzung gelegt.

Nicht etwa mögliche Eingriffe staatlicher Stellen, sondern die fehlende Moderation von Inhalten, die dazu führt, dass Fake News oder Bots immer mehr Raum einnehmen, seien das Haupthindernis für zielgerichtete, diskursive Prozesse im digitalen Umfeld. 

Hannes Seidelberger
Hannes Seidelberger © RTR/Christian Lendl

Hannes Seidelberger betonte in diesem Zusammenhang die herausragende Rolle der Rechtssicherheit für Unternehmen. Diese seien auf funktionierende digitale Räume heute mehr angewiesen denn je. Deutlich bemerkbar sei eine Zunahme von Anliegen beim Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb im Zusammenhang mit digitalen Inhalten. Werbung und die Kennzeichnung von Werbung seien im Online-Umfeld besonders häufig Thema, auch im Zusammenhang mit Influencer:innen.

Josef Trappel
Josef Trappel © RTR/Christian Lendl

Josef Trappel wies darauf hin, dass der DSA zwar eine solide Grundlage dafür schaffe, aber insbesondere die Rechtsdurchsetzung für den Erfolg entscheidend sei. Die Antwort, wie sich der DSA konkret auf digitale Diskurse auswirke, erfordere weiterer wissenschaftlicher Untersuchung.

Einigkeit bestand zwischen den Experten, dass es von essenzieller Bedeutung sei, den Digital Services Act nicht aufgrund internationalen Drucks abzuschwächen. Es gehe darum, bei Grundrechten im digitalen Raum keine Kompromisse einzugehen und Plattformbetreiber in die Pflicht zu nehmen, diese zu wahren. 

Wir bedanken uns herzlich bei allen Gästen vor Ort und im Stream für ihr Interesse und ganz besonders bei den Expert:innen, die sich die Zeit genommen haben, mit uns über dieses wichtige Thema zu diskutieren.

Die Studie steht auf der Website der RTR zum Download zur Verfügung.

Eine Aufzeichnung der Veranstaltung können Sie hier sehen. 


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