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    01/2026
  • Datum
    12.03.2026

Behördenaustausch im Zeichen des DSA: KommAustria informierte über Updates aus der Rechtspraxis

Treffen gemäß § 3 Koordinator-für-Digitale-Dienste-Gesetz (KDD-G)

Teilnehmer:innen von RTR und KommAustria (v.l.): Paulina Skrzypek, Julia Berger, Alina Baumgartner, Dr. Susanne Lackner, Daniel Schärf, Timo Breski, Jessica Valisa, Filip Paspalj © RTR Medien

Bild vom Behördenaustausch
Ein Blick auf die Teilnehmer des Behördenaustauschs © RTR Medien

In Angelegenheiten der Regulierung von Anbietern von Vermittlungsdiensten, die auch andere Behörden betreffen, hat die KommAustria als Koordinatorin für Digitale Dienste einen regelmäßigen Meinungsaustausch mit diesen Behörden durchzuführen und kann darüber hinaus auch zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstellen, vertrauenswürdige Hinweisgeber - die sogenannten Trusted Flagger - oder die Bundesministerin für Justiz sowie weitere geeignete Einrichtungen beiziehen. Dies sieht das Koordinator-für-Digitale-Dienste-Gesetz vor, mit dem die KommAustria im Jahr 2024 mit der Umsetzung der Bestimmungen des Digital Services Act (DSA) der EU in Österreich betraut wurde. Am 17. Dezember 2025 fand  zum zweiten Mal im vergangenen Jahr ein solcher Behördenaustausch zwischen KommAustria, RTR Medien und nationalen Stakeholdern statt.

Hintergrund waren die Fortschritte bei der Umsetzung des DSA und gewandelte internationale Rechtsnormen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand ein Überblick über die aktuellen Entwicklungen des Digital Services Act (DSA) im nationalen und internationalen Kontext. Vertreter:innen des RTR Medien-Teams „Digitale Dienste” und der KommAustria stellten dabei zentrale Entwicklungen auf europäischer Ebene sowie erste praktische Erfahrungen aus der Umsetzung des DSA vor. Zahlreiche Organisationen nahmen teil, die in unterschiedlichen Bereichen an der Umsetzung des DSA beteiligt sind. Hierzu zählen Trusted Flagger wie die Arbeiterkammer, die LSG und das ÖIAT ebenso wie das Bundesinnenministerium, das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport sowie die Strafverfolgungsbehörden.

Zu Beginn der Veranstaltung wurde ein Überblick über die institutionellen Strukturen des europäischen Aufsichtssystems gegeben. Dabei wurden insbesondere die Rolle der Europäischen Kommission bei der Aufsicht über sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen sowie die Aufgaben der nationalen Digital Services Coordinators erläutert. In diesem Zusammenhang wurden auch aktuelle Verfahren der Europäischen Kommission sowie erste Vollzugsschritte im Rahmen des DSA thematisiert. 

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf den laufenden Arbeiten in verschiedenen Working Groups auf EU-Ebene. Diese Arbeitsgruppen dienen dem Austausch zwischen den nationalen Behörden und der Europäischen Kommission und befassen sich unter anderem mit Fragen der praktischen Umsetzung einzelner DSA-Bestimmungen, der behördlichen Zusammenarbeit sowie der Entwicklung gemeinsamer Vollzugsstandards.

Darüber hinaus wurde auf aktuelle Initiativen und Leitlinien der Europäischen Union eingegangen, insbesondere im Bereich des Schutzes von Minderjährigen im digitalen Raum. Diskutiert wurden dabei regulatorische Ansätze zur Gestaltung sicherer Online-Umgebungen für Minderjährige sowie die Rolle von Plattformen bei der Umsetzung entsprechender Schutzmaßnahmen.

Abschließend wurde auch auf die Bedeutung des Datenzugangs nach Art. 40 DSA eingegangen. Diese Bestimmung ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen den Zugang zu Plattformdaten für Behörden und Forschungseinrichtungen, um systemische Risiken digitaler Dienste besser analysieren und evidenzbasierte regulatorische Maßnahmen entwickeln zu können.


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