Am 09. Dezember 2025 fand auf Einladung der spanischen Regulierungsbehörde CNMC ein Workshop der European Board für Media Services (EBMS) zum Thema der nationalen Umsetzung des Art 17 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA) statt.
Art 17 EMFA beschäftigt sich mit der Koordinierung von Maßnahmen in Bezug auf Mediendienste von außerhalb der europäischen Union. Dabei geht es konkret um die Verbreitung von oder dem Zugang zu Mediendiensten, die von außerhalb der Union oder von außerhalb der Union niedergelassenen Mediendiensteanbietern bereitgestellt werden und die auf Zielgruppen in der Union ausgerichtet sind oder diese erreichen. Relevant sind dabei jene Mediendienste, die die öffentliche Sicherheit beeinträchtigen oder eine ernsthafte und schwerwiegende Gefahr der Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit darstellen. Art 17 EMFA ermöglicht, dass das Gremium für Mediendienste, in Beratung mit der Kommission, Stellungnahmen zu angemessenen Maßnahmen dagegen abgeben kann. Dieser Workshop diente dazu zu beraten, welche Möglichkeiten dafür bereitstehen und wie die Koordination dieser Maßnahmen erfolgen soll. Abstimmungsbedarf besteht hier deswegen, da es sich beim EMFA ja um eine komplett neue europäische gesetzliche Regelung handelt, die noch kein Vorlaufzeiten hatte und daher auch nicht auf Präzedenzfälle zurückgegriffen werden kann.
Am 10. Dezember 2025 fand schließlich, ebenso auf Einladung der spanischen CNMC, das zweite Plenary Meeting der EBMS im Jahr 2025 in Barcelona statt. Dieses Plenary Meeting war zum Ende des ersten Arbeitsjahres der EBMS, die ihre Tätigkeit erst per Anfang Februar 2025 aufgenommen hatte, noch durch die Umstellung auf die neue Struktur gezeichnet.
Im Rahmen dieses letzten EBMS Plenary Meetings wurden die während des Jahres erstellten Berichte und Entscheidungen des Jahres 2025 aus den einzelnen Arbeitsgruppen genehmigt und bereits auf der neuen im Aufbau befindlichen Webseite der EBMS zur Veröffentlichung freigegeben. Dies waren unter anderen der Report on the regulation of Influencers, der Report on the Promotion of European Works sowie der Report on Protection of Minors.
Die Tätigkeit der EBMS hat sich im Laufe des Jahres 2025 zu einem erheblichen Anteil auf die weitere Implementierung und vor allem Interpretation des neuen europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA) bezogen. Hier galt es, und diese Bemühungen setzen sich auch 2026 noch weiter fort, die entsprechenden Weichenstellungen für diese neuen Bestimmungen durchzuführen. Diese Vorbereitungen beziehen sich auch auf die neue Aufgabenverteilung sowie die geänderten Zuständigkeiten der Medienregulatoren im Verhältnis zur Europäischen Kommission. Die Vertretung der österreichischen Medienregulierung erfolgte auch weiterhin durch Dr. Susanne Lackner, Stellvertretende Vorsitzende der KommAustria. Sie wird dabei von der RTR-GmbH- Fachbereich Medien, Europäische Gremien, unterstützt.
Mit Ablauf des Jahres 2025 endete auch die Vorsitzführung Spaniens in der EBMS und es wurde im Rahmen dieser Plenarsitzung nun Amma Asante, von der niederländischen Regulierungsbehörde CvdM, als neue Vorsitzende für das Jahr 2026 gewählt. Die RTR-GmbH wird in den nächsten Newslettern auch weiterhin über die EBMS berichten.