Mit Förderungsvertrag DFDAB0010-0007/2018 wurde der Förderungsnehmerin aus den Mitteln des Digitalisierungsfonds eine Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zur Erfüllung der Zwecke gemäß Pkt. 3.1. der „Richtlinien über die Vergabe von Mitteln des Digitalisierungsfonds zur Förderung der Einführung des DAB+ Regelbetriebes“ (im Folgenden kurz „die Richtlinien“) gewährt. Dieser Förderungsvertrag wurde mit DFDAB0010-0009/2018 hinsichtlich der Auszahlungsmodalitäten ergänzt.
Am 06.12.2020 beantragte die Förderungsnehmerin eine Verlängerung des Förderungszeitraums bis zum 31.05.2022. Begründet wurde dies damit, dass sich – aufgrund der Notwendigkeit der Klärung urheberrechtlicher Fragen – die Inbetriebnahme des bundesweiten Multiplexes, der für eine erfolgreiche, flächendeckende Einführung des DAB+ Regelbetriebs wesentlich sei, nach hinten verschoben habe und erst am 28.05.2019 erfolgt sei.
Mit Rücksicht darauf, dass es sich um den ersten Regelbetrieb im Bereich DAB+ handelt und dessen Erfolg maßgeblich dafür sein wird, ob und wann es zu weiteren Regelbetrieben kommen wird, war diesem Antrag stattzugeben.
Infolge der Vertragsverlängerung wird der Förderungsnehmerin zusätzlich zur in DFDAB0010-0007/2018 gewährten Förderung eine Förderung i.H.v. 13.503,18 EUR gewährt.