• Bereich
    Nichtkommerzieller Rundfunkfonds
  • Datum
    13.10.2023
  • Kategorie
    Richtlinien

Die wichtigsten Änderungen in den Richtlinien des Fonds zur Förderung des Nichtkommerziellen Rundfunks (NKRF) - Förderperiode 2024 - 2025

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen der Förderrichtlinien der Förderperiode 2024-2025 auf einen Blick zur Verfügung.

Hier gelangen Sie zu den Förderrichtlinien der Förderperiode 2024-2025.



Die wichtigsten Änderungen im Überblick

3. Rechtsgrundlage

3 b.)    Die Ausnahmeregelung für Unternehmen in Schwierigkeiten für den Zeitraum ab 31.12.2019 bis zum 21.12.2022 wurde gestrichen, da sie für den Förderzeitraum dieser Richtlinien nicht mehr gültig ist. 

3 f.)     Die Grenze für die Veröffentlichungspflicht gem. Art. 9 AGVO für Einzelbeihilfen wurde von über EUR 500.000.- auf über EUR 100.000.- angepasst. 

7. Kosten für Inhalte 

7.1 Förderbare Kosten

Die Beilage zum Förderansuchen bezüglich des förderrelevanten Personals wurde erweitert.  Zu den bisherigen Angaben sind prozentual die Kosten, die bereits aus den Mitteln des Fonds zur Förderung der digitalen Transformation und des Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks gefördert wurden, anzugeben. 

7.2 Nicht förderbare Kosten

a.) Das Verbot der Überförderung schließt nunmehr auch die RTR-GmbH ein.

c.) Aufwendungen für Projekte, die bereits konkret gänzlich oder teilweise eine Förderung aus anderen von der RTR-GmbH zu verwaltenden Mitteln gewährt oder zugesagt wurden (Doppelförderungsverbot). 

12. Fördergegenstand Studien 

12.1 Förderbare Studien

Im Zuge der Endkostenabrechnung ist zu den bisherigen Beilagen/Links nunmehr auch ein PDF, in dem die wesentlichen Studienergebnisse, mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, enthalten sind, zu übermitteln. 

15. Verfahren 

15.2 Erstellung des Ansuchens und notwendige Angaben 

Förderungswerber / Förderungswerberin die mehrere Inhalteförderansuchen stellen, können eine Liste beilegen, in der eine aus seiner / ihrer Sicht wünschenswerte Priorisierung der Förderansuchen angegeben ist. 

15.7 Laufende Berichtspflichten 

Änderungsansuchen bedürfen der Annahme durch die RTR-GmbH. 

15.9 Endkostenstand und Endbericht 

Der Endkostenabrechung sind nunmehr nicht mehr Rechnungen, Zahlungsnachweise, Jahreslohnkonten, Jahresabschluss und Vollständigkeitserklärung zum Jahresabschluss verpflichtend beizulegen, diese werden von der RTR-GmbH im Zuge der Endkostenabrechung konkret angefordert.

Konkretisiert wurde die aliquote Kürzung des Förderungsbetrags für Projekte zur Inhalteförderung bezüglich der Dauer der ausgestrahlten Sendungen im Verhältnis zu der angesuchten Sendezeit. 

15.11 Auszahlung 

Keine Vorauszahlung, wenn zum Zeitpunkt der Förderentscheidung kein Jahresabschluss des vorangegangenen Geschäftsjahres vorliegt.

So ein Jahresabschluss des vorangegangenen Geschäftsjahres vorliegt, jedoch die Eigenmittelquote unter 8% des Gesamtkapitals liegt, ist weiters eine Bestätigung eines Wirtschaftstreuhänders, dass es sich um kein Unternehmen in Schwierigkeiten handelt, inklusive Formblatt beizulegen.

Für Gesellschaftsformen, die nicht nach dem Formblatt zu beurteilen sind, ist eine adäquate Bestätigung eines Steuerberaters/Wirtschaftstreuhänder beizulegen aus der hervorgeht, dass es sich um kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des Art 2 Z 18 AGVO handelt.

Wird der Jahresabschluss nachgereicht, kann ab diesem Zeitpunkt eine Vorauszahlung erfolgen. 

Für die Förderung von Studien wird keine Vorauszahlung gewährt. Die Auszahlung erfolgt nach Legung des Endkostenstands samt Endkostenabrechnung und Übermittlung der Studie sowie der damit verbundenen positiven Prüfung durch die RTR-GmbH.

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