• Bereich
    Presseförderung
  • Datum
    29.11.2022
  • Kategorie
    Sonstiges

Presseförderung: Übersicht Ergebnisse im Jahr 2022

Im Jahr 2022 wurden bei der KommAustria gesamt 101 Ansuchen gemäß dem Presseförderungsgesetz 2004 (PresseFG 2004) eingebracht.

1. Um Förderung der Selbstkontrolle im Bereich der österreichischen Presse gemäß
§ 12a PresseFG 2004 hat der „Verein zur Selbstkontrolle der österreichischen Presse – Österreichischer Presserat” angesucht. Dem Ansuchen wurde in voller Höhe entsprochen, ein Förderungsbetrag in der Höhe von 173.000,00 Euro wurde zu-erkannt.

2. Für die anderen Förderungsbereiche standen der KommAustria Finanzmittel in der Höhe von 8.687.000,00 Euro zur Verfügung.

Die Ergebnisse für die verschiedenen Förderbereiche im Jahr 2022:

Art der Förderung Beträge in Euro Eingereichte Ansuchen Geförderte Ansuchen
Vertriebsförderung gemäß dem Abschnitt II 3.885.000,00 € 45 44
  – davon für Tageszeitungen 2.097.900,00 € 12 11
  – davon für Wochenzeitungen 1.787.100,00 €  33 33
Besondere Förderung für Tageszeitungen gemäß dem Abschnitt III 3.242.000,00 € 5 4
Qualitätsförderung und Zukunftssicherung gemäß dem Abschnitt IV 1.560.000,00 € 50 50
Selbstkontrolle/Presse 173.000,00 € 1 1
GESAMT
(inklusive Selbstkontrolle/Presse)
8.860.000,00 € 101 99


Den Bestimmungen des § 4 Abs. 7 des Presseförderungsgesetzes 2004 (PresseFG 2004) entsprechend veröffentlicht die KommAustria die Ergebnisse der Förderung nach diesem Bundesgesetz. Die nach den verschiedenen Fördermöglichkeiten gegliederten Tabellen geben Aufschluss über die den einzelnen Förderwerbern zuerkannten Beträge bzw. die einer Ablehnung zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen.

Ergänzend stehen die Daten in elektronisch weiter verarbeitbaren Formaten (csv, xml, json) bzw. zum Abruf über eine Schnittstelle als Open Data (Förderungen - Presseförderung auswählen) zur Verfügung.