Zur Förderung der Vielfalt der Presse in Österreich werden u.a. österreichische Tages- und Wochenzeitungen auf Ansuchen finanziell unterstützt.
Das Presseförderungsgesetzes 2004 sieht dafür folgende Förderschienen vor:
Die Förderentscheidungen werden nach Erhalt eines Gutachtens der Presseförderungskommission durch die KommAustria getroffen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei gleich hohen Teilbeträgen, wobei der zweite Teilbetrag spätestens im November ausbezahlt wird.
Die Fördervoraussetzungen sind aus dem Presseförderungsgesetz 2004 und den in Ausführung dazu von der KommAustria erlassenen Richtlinien ersichtlich.
Die Förderung einer repräsentativen Einrichtung der Selbstkontrolle im Bereich der österreichischen Presse ist ebenfalls im Presseförderungsgesetz 2004 vorgesehen.
RTR-GmbH / KommAustria
Presse- und Publizistikförderung
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