• Bereich
    Qualitäts-Journalismus-Förderung
  • Datum
    07.05.2024
  • Kategorie
    Sonstiges

Qualitäts-Journalismus-Förderung: Übersicht Ergebnisse für den Beobachtungszeitraum 2022 im Jahr 2024

Gemäß Qualitäts-Journalismus-Förderungsgesetz (QJF-G) stehen für den Beobachtungszeitraum 2022 (BEOZ 2022) 20.042.500 Euro zur Verfügung. Jene Fördermittel, die bereits im Jahr 2023 nach dem Abschnitt IV des PresseFG 2004 (Qualitätsförderung und Zukunftssicherung) für den BEOZ 2022 ausbezahlt worden sind (1.560.000,00 Euro), sind mitzuberücksichtigen (in Abzug zu bringen). Weiters wurde 2023 bereits 217.260,00  Euro für die Selbstkontrolle der Presse ausbezahlt.

Bereits im Jahr 2023 gemäß PresseFG 2004 gestellte Ansuchen für die Bereiche Journalistenausbildung, Presseclubs, Leseförderung, Selbstkontrolle der Presse und Forschungsprojekte wurden als Ansuchen gemäß QJF-G für den BEOZ 2022 gewertet. Es kam in einigen dieser Bereiche aufgrund des höheren Budgets zu Nachzahlungen (vgl. § 24 Abs. 3 QJF-G).

Die im Folgende gelisteten Förderungen ergeben eine Gesamtsumme von 20.029.401,40 Euro. Die Differenz zu den für die Förderung vorgesehenen 20.042.500,00 Euro ergeben sich aus einer gemäß §14 Abs. 2 QJF-G zweckgewidmeten Rücklage für die Selbstkontrolle der Presse in der Höhe von 12.740,00 Euro und einem Betrag von 358,60 Euro, der auf Grund der Einstellung eines Mediums einbehalten wurde und in die Mittel für den BEOZ 2023 fließt. 



Übersicht



Die Ergebnisse für die verschiedenen QJF-Förderbereiche für den Beobachtungszeitraum 2022 im Jahr 2024:

Journalismus-Förderung und Inhaltsvielfaltsförderung

Art der Förderung Beträge in Euro Eingereichte Ansuchen Geförderte Ansuchen
Journalismus-Förderung
(inkl. Auslandskorrespondent :innen- und Zusatzförderungen)
15.405.591,99  84 64
Inhaltsvielfalts-Förderung 2.668.875,60 76 56

- davon regionale Berichterstattung

2.111.034,60 59 47

- davon internationale und EU-Berichterstattung

557.841,00 17 9
Gesamtbetrag Journalismus-Förderung & Inhaltsvielfalts-Förderung [1] 18.074.467,59 163 119

[1] HINWEIS: Da die Auslandskorresponten:innenförderung in die neue Qualitäts-Journalismus-Förderung integriert wurde, muss vor Auszahlung des Gesamtbetrags die bereits 2023 im Rahmen der Presseförderung ausbezahlte Auslandskorresponent:innenförderung (223.867,90 Euro) bei den jeweiligen Förderwerber:innen abgezogen werden.

NACH MEDIENTYP
Journalismus-Förderung & Inhaltsvielfalts-Förderung [2]
  – davon für Tageszeitungen 9.600.592,29 11 11
  – davon für Wochenzeitungen 4.699.492,96 36 32
– davon für Volksgruppenzeitungen 33.380,62 1 1
– davon für Magazine 914.554,77 30 18
– davon für Online-Medien 157.571,35 6 2
SUMME18.074.467,598464

[2] HINWEIS: Da die Auslandskorresponten:innenförderung in die neue Qualitäts-Journalismus-Förderung integriert wurde, muss vor Auszahlung des Gesamtbetrags die bereits 2023 im Rahmen der Presseförderung ausbezahlte Auslandskorresponent:innenförderung (223.867,90 Euro) bei den jeweiligen Förderwerber:innen abgezogen werden.




Journalisten-Ausbildungseinrichtungen, Presseclubs und Leseförderung (Nachzahlungen)

Bereits im Jahr 2023 gemäß PresseFG 2004 gestellte Ansuchen für die Bereiche Journalisten-Ausbildungseinrichtungen, Presseclubs und Leseförderung wurden auf Basis der neuen Rechtsgrundlage neu berechnet. Jene Fördermittel, die bereits im Jahr 2023 nach dem Abschnitt IV des PresseFG 2004 (Qualitätsförderung und Zukunftssicherung) für den BEOZ 2022 ausbezahlt worden sind, wurden in Abzug gebracht. Auf Grund der erhöhten Fördermittel wurden folgende Nachzahlungen getätigt:

Art der Förderung Beträge in Euro

Eingereichte Ansuchen

Geförderte Ansuchen
Einrichtungen der Aus- und Fortbildung gemäß § 9 QJF-G 291.600,00 8 8
Presseclubs gemäß § 15 QJF-G 15.700,00 5 5
Verteilung von Schülerabos gemäß § 13 QJF-G    80.119,28 20 20
Summe der Nachzahlungen    387.419,28 33 33



Berufsbegleitende Aus- und Fortbildung, Nachwuchsjournalistenförderung und Verteilung von Schülerabos (Neuansuchen)

Art der Förderung Beträge in Euro Eingereichte Ansuchen Geförderte Ansuchen
Verteilung von Schülerabos gemäß § 13 QJF-G 2.911,74 2 2
Nachwuchsjournalismus-Förderung § 11 QJF-G 8.835,65 2 1
Berufsbegleitende Aus- und Fortbildung gemäß § 10 QJF-G 2.375,00 1 1
Summe 14.122,39 5 4



Zur Erläuterung: 2023 im Rahmen der Presseförderung ausbezahlte Beträge

Folgende Förderungen bzw. Beträge für den Beobachtungszeitraum 2022 wurden bereits 2023 im Rahmen der Presseförderung ausbezahlt und waren mitzuberücksichtigen:

Art der Förderung Beträge in Euro Eingereichte Ansuchen Geförderte Ansuchen
Qualitätsförderung und Zukunftssicherung gemäß dem Abschnitt IV          1.560.000,00 53 53
Selbstkontrolle/Presse 217.260,00   1 1
Summe  1.777.260,00 54 54

Die nach den verschiedenen Fördermöglichkeiten gegliederten Tabellen geben Aufschluss über die den einzelnen Förderwerbern zuerkannten Beträge bzw. die einer Ablehnung zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen.


Ergänzend stehen die Daten in elektronisch weiterverarbeitbaren Formaten (csv, xml, json) bzw. zum Abruf über eine Schnittstelle als Open Data (Förderungen - Qualitäts-Journalismus auswählen) zur Verfügung.




Ergebnisse der Qualitäts-Journalismus-Förderung im Jahr 2024