Frauenhände, eine Hand mit Stift, die andere mit Handy, davor ein Laptop

NEU: Die Qualitäts-Journalismus-Förderung

NEU: Die Qualitäts-Journalismus-Förderung


Da der Genehmigungsbeschluss der Europäischen Kommission erst am 20. November 2023 übermittelt wurde, wird im Jahr  2024 die Qualitäts-Journalismus-Förderung sowohl für den

  • Beobachtungszeitraum (BEOZ) 2022 (Termin 18. Januar bis 1. März 2024) - abgeschlossen
    als auch für den
  • Beobachtungszeitraum (BEOZ) 2023 (Termin 18. Januar bis 31. März 2024) - abgeschlossen

vergeben.

Zur Förderung der Vielfalt textbasierter Nachrichtenmedien werden Tages- und Wochenzeitungen, Magazine und Online-Medien finanziell unterstützt. Hierfür stehen insgesamt 20.042.500 Euro  zur Verfügung. Die Förderentscheidungen werden nach Anhörung des Fachbeirats durch die  KommAustria  getroffen.


Aktuelles

  • Einreichfristen:
    • BEOZ 2022: abgeschlossen
      Förderansuchen für den BEOZ 2022 konnten bis spätestens Freitag 01.03.2024 um 23:59 eingebracht werden.
    • BEOZ 2023: abgeschlossen
      Förderansuchen für den BEOZ 2023 konnten bis spätestens Sonntag 31.03.2024 um 23:59 eingebracht werden. 
  • Hier finden Sie die Formulare für Wirtschaftstreuhänder:innen.
  • QJF-Informationsveranstaltung
    Die Unterlagen der Informationsveranstaltungen stehen ab sofort hier als PDF-Datei zur Verfügung.
  • Falls eine Gesamtprüfung nicht möglich oder zu aufwendig ist, können die Anteile auch anhand von Stichproben errechnet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Orientierungshilfe.


Das Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G) sieht folgende Förderschienen vor

Medieninhaber:innen von Tages- und Wochenzeitungen, Magazinen und Online-Medien können, soweit sie alle Förderkriterien erfüllen, um folgende Förderungen gemäß Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G) ansuchen:

1. Journalismus-Förderung

2. Inhaltsvielfalts-Förderung

    a) für regionale Berichterstattung
    b) für internationale und EU-Berichterstattung

3. Förderung der Aus- und Fortbildung

    a) Berufsbegleitende Aus- und Fortbildung (bei Medieninhaber:innen)
    b) Ausbildung von Nachwuchsjournalist:innen (bei Medieninhaber:innen)

4.  Verteilung kostenfreier Abos im Rahmen der Medienkompetenz-Förderung

Weiters sind im Rahmen des QJF-G noch Förderungen vorgesehen, um die Ausbildungs-, Medienkompetenz-, Forschungs- und Selbstkontrolleinrichtungen sowie Presseclubs ansuchen können. Diese Förderungen sind im QJF-G und in den Punkten 9-14 der QJF-Förderrichtlinien jeweils kompakt und abschließend geregelt.


Zielgruppen sind

>> Medieninhaber:innen von Tages- und Wochenzeitungen, Magazinen und Online-Medien
>>  Einrichtungen der journalistischen Aus- und Fortbildung
>> Presseclubs
>> Forschungs- und Bildungseinrichtungen (Medienforschungsprojekte)
>> Medienpädagogikeinrichtungen
>> Selbstkontrolleinrichtungen im Print- und Onlinebereich


Fördervoraussetzungen

Ab Jänner 2024 können Sie die Fördervoraussetzungen und -kriterien im Detail dem Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G) und den von der KommAustria erlassenen Förderrichtlinien entnehmen.


Prüfen Sie jetzt, im Rahmen eines Schnellchecks, ob ihr Unternehmen (Medieninhaber:innen) und ihr Medium alle Förderkriterien erfüllen: JETZT PRÜFEN

Checkliste

Auf dieser Seite stehen umfangreiche Informationen zu vielen Fragen zur Qualitäts-Journalismus-Förderung zur Verfügung.

Zur Orientierungshilfe


Weitere Informationen:

Qualitäts-Journalismus-Förderung: Einreichung

Qualitäts-Journalismus-Förderung: Entscheidungen

Qualitäts-Journalismus-Förderung: Fachbeirat

Qualitäts-Journalismus-Förderung: Richtlinien

Qualitäts-Journalismus-Förderung: Medienforschungsprojekte

Qualitäts-Journalismus-Förderung: Orientierungshilfe

Kontakt

KommAustria / RTR-GmbH
Qualitäts-Journalismus-Förderung
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien

Qualitaetsjournalismusfoerderung@rtr.at


Mag. Erich König
Tel.: +43 (0) 1 58058 - 158

Dagmar Karrer
Tel.: +43 (0) 1 58058-162

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