Headerbild Regulierung

Satellitenhörfunk

Tätigkeiten und Aufgaben im Bereich Satellitenhörfunk

Digitale Übertragungstechnologien kommen auch im Hörfunkbereich am Satelliten zum Einsatz. Ähnlich wie im digitalen terrestrischen Bereich werden auch im Satellitenbereich mehrere Programme und Zusatzdienste (durch einen Multiplex-Betreiber) gebündelt und über eine gemeinsame Frequenz ausgestrahlt, wenngleich im Hörfunkbereich in Österreich die Übertragung von Programmen über den Satelliten eher die Ausnahme darstellt.

Für die Veranstaltung von Programmen über Satellit, bedarf es für in Österreich niedergelassene Veranstalter einer Zulassung durch die KommAustria. Daher hat nicht jedes Programm, das in Österreich zu empfangen ist, auch eine „österreichische Zulassung“ bzw. unterliegt der Aufsicht der österreichischen Regulierung. Anders als im Bereich der terrestrischen Verbreitung bedarf der Satellitenbetreiber selbst aber keine Multiplex-Zulassung.

Weitere Informationen dazu finden Sie in folgenden Bereichen dieser Website:

Verzeichnis der Satellitenhörfunkveranstalter Entscheidungen der KommAustria (Zulassungen) Entscheidungen der KommAustria (Frequenzen) Bewilligung Hörfunk Digital

Neben der Zulassung von neuen Hörfunkprogrammen obliegt der KommAustria die Rechtsaufsicht über die von ihr zugelassenen Programme. Hierzu zählen insbesondere die Einhaltung der Bestimmungen über die Programmgrundsätze, zur kommerzielle Kommunikation und zum Jugendschutz, aber auch zur Medienkonzentration sowie ganz allgemein zur Einhaltung des programmlichen Rahmens der Zulassung.

Weitere Informationen dazu finden Sie in folgenden Bereichen dieser Website:

Rechtsaufsicht