Für die Veranstaltung von Programmen über Satellit, bedarf es für in Österreich niedergelassene Veranstalter einer Zulassung durch die KommAustria. Daher hat nicht jedes Programm, das in Österreich zu empfangen ist, auch eine „österreichische Zulassung“ bzw. unterliegt der Aufsicht der österreichischen Regulierung. Anders als im Bereich der terrestrischen Verbreitung bedarf der Satellitenbetreiber selbst aber keine Multiplex-Zulassung.
Neben der Zulassung von neuen Hörfunkprogrammen obliegt der KommAustria die Rechtsaufsicht über die von ihr zugelassenen Programme. Hierzu zählen insbesondere die Einhaltung der Bestimmungen über die Programmgrundsätze, zur kommerzielle Kommunikation und zum Jugendschutz, aber auch zur Medienkonzentration sowie ganz allgemein zur Einhaltung des programmlichen Rahmens der Zulassung.
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Rechtsaufsicht