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Ausbildungshörfunk

Antrag auf Erteilung einer Zulassung für ein Ausbildungsradio

Wenn Sie in Österreich ein Ausbildungsradio mit einem terrestrischen Hörfunkprogramm über Antenne veranstalten möchten, benötigen Sie eine Zulassung zur Veranstaltung eines Ausbildungsradios, eine Zuteilung einer Frequenz sowie eine Bewilligung zur Errichtung einer Sendeanlage. Sämtliche dieser Bewilligungen werden Ihnen von der KommAustria in einem Bescheid erteilt („one Stop shop“ – Grundsatz). 

Hörfunkveranstalter/-in ist, wer – mit Ausnahme des Österreichischen Rundfunks – ein Hörfunkprogramm unter seiner redaktionellen Verantwortlichkeit schafft oder zusammenstellt sowie verbreitet oder durch Dritte verbreiten lässt.

Die nachfolgenden Informationen betreffen jene Fälle, in denen Sie ein Hörfunkprogramm in einem funktionalen Zusammenhang mit einer Einrichtung zur Ausbildung oder Schulung im örtlichen Bereich dieser Einrichtung veranstalten möchten („Ausbildungshörfunk“).

Für reguläre Hörfunkzulassung bzw. Zuordnung von Übertragungskapazitäten sowie für Anträge auf Eventhörfunk verweisen wir Sie auf die entsprechenden Informationsseiten.