Headerbild Regulierung

Bewilligung neuer Angebote

Im Bereich des Fernsehens, des Radios und des Internets benötigen Anbieter:innen zur Bereitstellung ihrer Angebote rundfunkrechtliche Bewilligungen.

Die Rundfunkgesetze sehen dazu im Bereich der privaten Mediendiensteanbieter:innen mit der Anzeige eines Dienstes und der Zulassung eines Dienstes unterschiedliche Arten der behördlichen Bewilligung vor. Im Bereich des ORF gibt es mit dem Auftragsvorprüfungsverfahren ein spezielles System der Bewilligung neuer Angebote. 

In diesem Bereich informieren wir Sie über die Voraussetzungen bei der Bewilligung neuer Medienangebote durch der KommAustria.

Weitere Informationen finden Sie hier

Gerne halten wir Sie am Laufenden!

Ich stimme der Verarbeitung meiner hier angegebenen E-Mail-Adresse laut den Bestimmungen zum Datenschutz ausdrücklich zu. Diese Zustimmung kann ich jederzeit widerrufen.