Die KommAustria trägt dazu bei, die Medienvielfalt in Österreich zu sichern. Sie bringt bei Medienzusammenschlüssen ihre fachliche Expertise ein, insbesondere wenn es um die Auswirkungen auf die Meinungsvielfalt und redaktionelle Unabhängigkeit geht. Dabei unterstützt die KommAustria die zuständigen Behörden, die Bundeswettbewerbsbehörde und den Bundeskartellanwalt.
Eine Eigenzuständigkeit hat die KommAustria durch den EMFA bei der Frage, ob ein Zusammenschluss dem Europäischen Gremium anzuzeigen ist: Sofern ein Zusammenschluss auf dem Medienmarkt das Funktionieren des Binnenmarkts für Mediendienste wahrscheinlich beeinträchtigt, hat die KommAustria das Gremium zu konsultieren. Zudem ist sie im Gremium auch mit der Bewertung von Medienzusammenschlüssen aus anderen Mitgliedsstaaten befasst.
Innerstaatlich ist die KommAustria sowohl bei Pränotifikationsverfahren als auch in der vierwöchigen Prüfphase ab Anmeldung eines Zusammenschlusses eingebunden. Die KommAustria bringt ihre fachliche Expertise im Laufe des Verfahrens ein, sei es beim Verfassen von Nachfragen zur Anmeldung oder bei der Verhandlung über allfällige Zusagen der Parteien. Die KommAustria hat zudem die Möglichkeit, eine eigene Stellungnahme bei den beiden Amtsparteien einzubringen.
Seit Inkrafttreten des EMFA sind die Auswirkungen auf Medienvielfalt und die redaktionelle Unabhängigkeit bei Medienzusammenschlüssen verstärkt zu berücksichtigen. Zudem fallen nunmehr auch Zusammenschlüsse, an denen nur ein Mediendiensteanbieter beteiligt ist, sowie Zusammenschlüsse, die Online-Plattformen, die Zugang zu Medieninhalten bieten, betreffen, unter diese Kontrolle.