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Medientransparenz Veröffentlichung für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern

Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern und die von ihnen kontrollierten Rechtsträger sind unmittelbar aufgrund Art. 25 Abs. 2 iVm Art. 2 Z 19 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFG) dazu verpflichtet, jährlich Informationen über die von ihnen erteilten Aufträge für staatliche Werbung zu veröffentlichen.


Weitere Informationen finden Sie hier

Orientierungshilfe Medientransparenz für Rechtsträger

Rechtsgrundlagen