Der Public-Value-Beirat ist ein beratendes Gremium, das der Gesetzgeber der KommAustria in einem Teilbereich der Rechtsaufsicht über den ORF zur Seite gestellt hat.
Dem Public-Value-Beirat gehören fünf von der Bundesregierung für die Dauer von fünf Jahren bestellte Mitglieder an. Dies sind gegenwärtig:
Beabsichtigt der ORF ein gänzlich neues Angebot in den Markt zu bringen, so hat die KommAustria ein Auftragsvorprüfungsverfahren durchzuführen, in dem geklärt wird, ob das Angebot mit dem öffentlich-rechtlichen Kernauftrag des ORF vereinbar ist, ob die daraus zu erwartenden Auswirkungen auf den Markt noch vertretbar erscheinen und ob insofern die Finanzierung aus dem ORF-Programmentgelt zulässig ist.
Der Public Value Beirat, eingerichtet gemäß § 6c ORF-Gesetz, soll dabei das neue Angebot des ORF vor allem im Lichte der sozialen, demokratischen und kulturellen Bedürfnisse der österreichischen Gesellschaft und somit seinen öffentlich-rechtlichen Mehrwert („Public Value“) aus publizistischer Sicht beurteilen. In seinem Fokus steht also die Frage, ob das Vorhaben des ORF geeignet erscheint, um den öffentlich-rechtlichen Kernauftrag wirksam zu erbringen und welche voraussichtlichen Auswirkungen es auf die Angebotsvielfalt für Seher, Hörer und Nutzer haben wird. Zu dieser Frage hat der Public-Value-Beirat eine Stellungnahme an die KommAustria zu übermitteln, die diese in ihrer Entscheidungsfindung vollumfänglich berücksichtigen muss.