Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter und audiovisuelle Mediendiensteanbieter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG in Verbindung mit den §§ 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und 66 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die Bergbahnen Hohe Salve Hopfgarten-Itter-Kelchsau GesmbH & Co KG als Anbieterin des Kabelfernsehprogramms "Panorama Hopfgarten – Gipfel Hohe Salve und Kleine Salve" die Bestimmung des § 10 Abs. 7 dritter Satz AMD-G, wonach Mediendiensteanbieter der Regulierungsbehörde jährlich bis zum 31. Dezember die hinsichtlich der direkten und indirekten Eigentumsverhältnisse aktualisierten Daten zu übermitteln haben, dadurch verletzt hat, dass sie
a. die im Jahr 2022 eingetretenen Änderungen in ihren Eigentumsverhältnissen durch die Abtretung des Kommanditanteils von Otto Antretter an die Bergbahnen Hohe Salve GesmbH sowie den Eintritt von Elisabeth Schörghofer in die Rechte und Pflichten hinsichtlich des Kommanditanteils von Max Kober nicht bis zum 31.12.2022, und
b. die im Jahr 2023 eingetretenen Änderungen in ihren Eigentumsverhältnissen durch Übertragung des Kommanditanteils von Jörg Jessacher an Emma Rosa Jessacher im Erbweg sowie die Abtretung dieses Kommanditanteils durch Emma Rosa Jessacher an Andreas Florian Steindl nicht bis zum 31.12.2023
der Regulierungsbehörde bekanntgegeben hat.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.