Die KommAustria hat gemäß § 24 und § 25 Abs. 1 und 3 PrR-G festgestellt, dass die FHW Education & Management GmbH die Bestimmung des § 5 Abs. 5 PrR-G dadurch verletzt hat, dass sie die am 18.07.2024 erfolgte Änderung in ihren Eigentumsverhältnissen durch Übertragung des von der bisherigen Hälfteeigentümerin Wirtschaftskammer Wien gehaltenen Anteils an der FHW Fachhochschul-Studiengänge Betriebs- und Forschungseinrichtungen der Wiener Wirtschaft GmbH an die Wiener Wirtschaft Holding GmbH am 21.08.2024 und somit nicht unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Rechtswirksamkeit, angezeigt hat.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.