• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    19.12.2024
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    ZugspitzNet GmbH
  • GZ
    2024-0.923.689

Straferkenntnis wegen Nichtanzeige einer Eigentumsänderung

Der Beschuligte hat als Geschäftsführer der ZugspitzNet GmbH und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortliches Organ dieser Gesellschaft zu verantworten, dass diese als Anbieterin des Kabelfernsehprogrammes „Zugspitz Channel“ die Bestimmung des § 10 Abs. 7 dritter Satz AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie die im Jahr 2023 eingetretene Änderungen in ihren indirekten Eigentumsverhältnissen, nämlich das Ausscheiden der Gesellschafter Andrea Mayer und Ernst Mayer aus der Ernst und Andrea Mayer Hotelbetriebs-GmbH und nunmehrigen Beteiligung von Julian Mayer und Florian Mayer mit jeweils 5,5% statt bisher 11% sowie den Eintritt der Mayer family hotels GmbH als neue Gesellschafterin mit einem Anteil von 89%, nicht bis zum 31.12.2023 der Regulierungsbehörde bekannt gegeben hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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