Die KommAustria hat die Beschwerde gegen den am 02.08.2024 in der Sendung „Aktuell nach Eins“ ausgestrahlten und anschließend für die Dauer von 30 Tagen unter http://on.ORF.at zum Abruf bereitgestellten Bericht über „steigende Corona-Zahlen“ und die „Corona-Impfung“ gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. b und 37 Abs. 1 ORF-G, iVm § 4 Abs. 5 Z 1 bis Z 3, § 10 Abs. 5, Abs. 6 und Abs. 7 ORF-G sowie iVm § 4 Abs. 1 Z 1, Z 5 und Z 14, § 4 Abs. 3 und Abs. 4 und § 10 Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 9 ORF-G als unbegründet abgewiesen.
Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.