• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    16.12.2024
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Red Bull Media House GmbH
  • GZ
    2024-0.761.377

Rechtsverletzung wegen unvollständiger Aktualisierung

1. Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter und audiovisuelle Mediendiensteanbieter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG in Verbindung mit den §§ 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und 66 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die Red Bull Media House GmbH als Anbieterin von zahlreichen anzeigepflichtigen audiovisuellen Mediendiensten die Bestimmungen des § 10 Abs. 7 dritter Satz AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie die spätestens am 14.04.2023 eingetretene Änderung in ihren indirekten Eigentumsverhältnissen, nämlich, dass die Anteile der Distribution & Marketing GmbH nunmehr zur Gänze von Mark Mateschitz gehalten wurden, nicht bis zum 31.12.2023 bekannt gegeben hat und insoweit für das Jahr 2023 keine vollständige Aktualisierung der in § 10 Abs. 7 dritter Satz AMD-G genannten Daten vorgenommen hat.

2. Gemäß § 62 Abs. 4 AMD-G wird festgestellt, dass es sich bei der Rechtsverletzung gemäß Spruchpunkt 1. um keine schwerwiegende Verletzung des AMD-G handelt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.

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