Die KommAustria hat die Beschwerde gegen den im Rahmen der Sendung „ZiB 2“ vom 29.03.2023 im Programm ORF 2 ausgestrahlten und in der Folge auf der Website https://tvthek.ORF.at bereitgestellten Beitrag „Ermittlungen gegen CoV-Testfirma Lead Horizon“ sowie gegen den am 29.03.2023 unter der URL https://orf.at/stories/3310680/ veröffentlichten Artikel „Lead Horizon – Untreueermittlungen gegen Eigentümer“ gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. a und § 37 Abs. 1 ORF-G
a. im Hinblick auf den Vorwurf der unzulässigen identifizierenden Berichterstattung über den Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 6 und § 18 ORF-G sowie
b. im Hinblick auf den Vorwurf der Einseitigkeit und der unzureichenden Berücksichtigung der Stellungnahme des Beschwerdeführers gemäß § 4 Abs. 5 Z 1 und Z 3 ORF-G sowie § 10 Abs. 5 und Abs. 7 und § 18 ORF-G
als unbegründet abgewiesen.
Gegen Spruchpunkt a. dieses Bescheides wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Das BVwG hat die Beschwerde mit Erkenntnis vom 03.12.2025, GZ W271 2280821-1/12E, als unbegründet abgewiesen.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „KLOSTERNEUBURG (Freiberg BOS Mast) 96,0 MHz" zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage "HOFSTETTEN (Plambacheck) 89,00 MHz"
Beschwerde gegen die Sendung WELTjournal wegen Verletzung des ORF-Gesetzes