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Routerfreiheit beim festen Breit­band­anschluss

Bei einem Festnetzinternetschluss bekommt man in Österreich fast immer einen Router vom Anbieter zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig gibt es eine gesetzlich garantierte Endgerätefreiheit (Art. 3 Abs. 1 TSM-VO). Auf Grund dieser haben alle Nutzer:innen das Recht, einen Router ihrer Wahl zu verwenden. Stellt der Anbieter einen Router mit integriertem Modem zur Verfügung, muss es möglich sein, diesen Router in den sogenannten "Brigde-Modus" zu schalten. Damit wird die Funktionalität des Routers auf das Modem (Modem-Funktionalität) beschränkt. Alle anderen Funktionen des Routers (z.B. WLAN, Firewalls) sind dann deaktiviert. An einen Router im Bridge-Modus können Nutzer:innen einen Router ihrer Wahl anschließen und verwenden. Damit ist die Routerfreiheit in Österreich sichergestellt.

Weitergehende Informationen finden Sie im untenstehenden Dokument.

Wenn Sie Ihren eigenen Router verwenden wollen, finden Sie nachstehend Links zu den entsprechenden Informationen der größten Internetanbieter. Wenn Ihr Internetanbieter nicht in der Liste enthalten sein sollte, wenden Sie sich an dessen Kundenservice. Alle Internetanbieter müssen ihren Nutzer:innen die notwendigen Informationen für die Einrichtung des Bridge-Modus zur Verfügung stellen.