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Die Medientransparenz

Informationen zum Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz

Ziel des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG) ist, umfassende Transparenz und einen verbesserten Zugang zu Informationen über Medienkooperationen, entgeltliche Werbeaufträge und Medienförderungen durch die öffentliche Hand einerseits und über die Eigentumsverhältnisse von Mediendiensteanbietern andererseits zu fördern.    

Dafür sieht das Gesetz für Rechtsträger, die der Kontrolle des Rechnungshofes des Bundes unterliegen, halbjährliche Bekanntgabepflichten zu Medienkooperationen, Werbeaufträgen und Medienförderungen vor. Die Informationen müssen innerhalb von vier Wochen im Anschluss an ein Halbjahr bekanntgegeben werden (1.-29. Jänner sowie 1.–29. Juli) und werden durch die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) jeweils zum 15. April und 15. Oktober veröffentlicht.

Seit 1. Mai 2026 sind Mediendiensteanbieter im Sinne des Art. 2 Z 2 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFG) dazu verpflichtet, der KommAustria ihre Eigentumsverhältnisse samt wirtschaftlichen Eigentümer(n) sowie ihre jährlichen Werbeeinnahmen aus staatlicher Werbung (Inland und EU-Mitgliedsstaaten) und von Behörden oder öffentlichen Stellen von Drittländern (außerhalb der EU) bekannt zu geben. Die Informationen sind in der Übergangsfrist im Jahr 2026 erstmals bis 31. Mai 2026 zu melden und werden am 1. August 2026 veröffentlicht.  

In den Folgejahren haben Mediendiensteanbieter Bekanntgaben ihrer Eigentumsverhältnisse bis 31. Dezember und Bekanntgaben der ihnen zugekommenen Werbeeinnahmen des vorangegangenen Kalenderjahres bis 30. Juni vorzunehmen. Die Veröffentlichung der von den Rechtsträgern gemeldeten Werbeeinnahmen des Vorjahres erfolgt am 1. Juli. Änderungen der Eigentumsverhältnisse werden laufend veröffentlicht.

Alle gemeldeten Daten werden im Rahmen von open data veröffentlicht. Zusätzlich werden die von den Rechtsträgern bekanntgegebenen Daten über Medienkooperationen, Werbeaufträge und Medienförderungen seit dem Jahr 2024 in vielfältiger Form visuell aufbereitet - zur neuen Visualisierung.


Weitere Informationen finden Sie hier

Medientransparenz Bekanntgaben für Rechtsträger

Medientransparenz Bekanntgaben für Mediendiensteanbieter (Eigentumsverhältnisse und Werbeeinnahmen)

Medientransparenz Veröffentlichung für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern

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