Hinweis:Für Bekanntgaben ab 1. Halbjahr 2024 gilt die Novelle des Medientransparenzgesetzes (BGBl. I Nr. 50/2023), welche am 1. Jänner 2024 vollumfänglich in Kraft getreten ist. |
Das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) sieht Bekanntgabepflichten zu Medienkooperationen und -förderungen für Rechtsträger vor, die der Kontrolle des Rechnungshofes des Bundes unterliegen. Zweck des Gesetzes ist die Herstellung umfassender Transparenz bei der Vergabe von Werbeaufträgen und von Förderungen öffentlicher Stellen. Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Bekanntgabepflicht bei Aufträgen gemäß § 2 MedKF-TG am 29. September 2023 die MedKF-TG Eingabeverordnung 2023 erlassen.
Diese Bekanntgabepflichten müssen jeweils innerhalb von vier Wochen im Anschluss an ein Halbjahr erfüllt werden. Die KommAustria veröffentlicht die gemeldeten Daten.
Das sind die einzelnen Schritte der Meldung von Medienkooperationen und -förderungen
medientransparenz@rtr.at
Tel. +43-1 580 58-555
Montag bis Freitag
zwischen 08:30 und 12:00 Uhr