Informationen zum Medientransparenzgesetz

Aktuell

Informationen für die Meldeperiode bis Q4 / 2023

Icon

Für Bekanntgaben ab 1. Halbjahr 2024: Novelle des Medientransparenzgesetzes

Aufgrund der Änderung des Bundesgesetzes über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums (Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz, MedKF-TG), BGBl. I Nr. 125/2011 idF BGBl. I Nr. 32/2018, durch die Novelle BGBl. I Nr. 50/2023, hat die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Bekanntgabepflicht bei Aufträgen nach dem MedKF-TG sowie zur Erleichterung der Lesbarkeit und Vergleichbarkeit des bereitgestellten Datenmaterials bei gleichzeitiger strukturierter und ressourcensparender Datenverwaltung eine Verordnung gemäß § 2 Abs. 3a bzw. Abs. 4 MedKF-TG zu erlassen. 

Das novellierte MedKF-TG, idF BGBl. I Nr. 50/2023, tritt am 1. Jänner 2024 vollumfänglich in Kraft.

Link zur novellierten Fassung des MedKF-TG
Icon

MedKF-TG Eingabeverordnung 2023 

Die KommAustria hat am 29. September 2023 die MedKF-TG Eingabeverordnung 2023 erlassen. 

Icon

Wesentliche Änderungen

Neue Fristen / Zeitraum

  • halbjährliches Meldeintervall
  • vierwöchige Meldephase
  • Veröffentlichung spätestens 15. Oktober (für 1. Halbjahr) bzw. 15. April (für 2. Halbjahr)

Neuer Meldeumfang für Bekanntgaben gemäß § 2 MedKF-TG

  • Art der Werbeleistung
  • Name (Titel) des Mediums
  • Medieninhaber oder Verfügungsberechtigter
  • Sujets – für alle Meldungen verpflichtend, sobald die Summe aller Meldungen den Betrag von € 10.000 überschreitet
  • nicht nur periodische Medien
  • Wegfall der Bagatell-Grenze 
  • Berichtspflicht ab einem Werbevolumen von € 150.000
  • Wirkungsanalyse der Werbekampagne ab einem Werbevolumen von € 1.000.000
  • Erhöhung des Strafrahmens
  • Entfall der Pflicht zur Abgabe von Leermeldungen
Icon

Weitere Informationen

Geplante Tests und Informationsveranstaltungen

  • November 2023 - Testbetrieb mit ausgewählten Rechtsträgern
  • Q1 / 2024 - Informationsveranstaltungen und Schulungen samt Testmöglichkeit für alle meldepflichtigen Rechtsträger


Die wesentlichen Punkte

Hinweis 

Die Novelle des Medientransparenzgesetzes hat keine Auswirkungen auf die Bekanntgabepflicht für das 4. Quartal 2023 (beginnend am 1. Jänner 2024)!