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    05/2023
  • Datum
    20.12.2023

Neuer Meilenstein für Österreichs Medienlandschaft: KommAustria startet „Qualitäts-Journalismus-Förderung“ mit Jänner 2024

Stärkung für qualitätsvollen Journalismus in Print und Online

Das neue Themenbild der Qualitäts-Journalismus-Förderung © iStock.com/apichon_tee

Erst am 24. November passierte das Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G) den Nationalrat, am 7. Dezember stimmte der Bundesrat zu. Mit der Unterschrift des Bundespräsidenten wird das Gesetz und damit die neue Förderung zum 1. Januar 2024 einen weiteren Meilenstein für die Unterstützung und den Ausbau qualitativer Medieninhalte in Print- und Online-Medien darstellen und den heimischen Medienstandort weiter stärken.

Eingerichtet wird die Förderung bei der Komm Austria, die gegenwärtig gemeinsam mit ihrer Geschäftsstelle RTR Medien höchst engagiert an der rechtzeitigen Umsetzung arbeitet. Mit einem Förderbudget von knapp über 20 Mio. Euro pro Jahr, zielt die Qualitäts-Journalismus-Förderung darauf ab, die Vielfalt textbasierter Nachrichtenmedien wie Tages- und Wochenzeitungen, Magazine und erstmals auch reiner Online-Medien als Grundlage für den demokratiepolitischen Diskurs und für die Meinungsvielfalt zu unterstützen und als vierte Säule einer funktionierenden Demokratie zu erhalten. Die Medienbranche steht massiv unter wirtschaftlichem Druck und qualitativ hochwertiger Journalismus ist personalintensiv und daher teuer. An diesem Punkt setzt die neue Förderung an.

Um Qualitätsjournalismus zu definieren, teilt die Förderung Medienangebote nicht in „Gut“ und „Schlecht“ ein, sondern fördert Medieninhaber:innen anhand objektivierbarer Kriterien hinsichtlich der Bedingungen in ihren Redaktionen, die positiv auf eine qualitätsvolle, journalistische Arbeit wirken. Ein zentrales Förderkriterium ist die Anzahl der nach Kollektivvertrag oder kollektivvertragsähnlichen Verträgen fest angestellten Journalist:innen. Dazu kommen Bonuszahlungen für Redaktionsstatuten, Fehlermanagementsysteme zur Richtigstellung von Falschmeldungen, Qualitätssicherungssysteme – etwa zur Gewährleistung von Quellentransparenz – und für Frauenförderpläne. Auch regionale und internationale Berichterstattung wird belohnt, wenn sie ein bestimmtes Ausmaß überschreitet. Darüber hinaus werden deutliche Qualitätsanreize durch die Förderung der Aus- und Fortbildung von Journalist:innen, die Förderung von Medienkompetenz, von repräsentativen Selbstkontrolleinrichtungen und der Medienforschung gesetzt. 

"Demokratiefeindliche" Medien – also etwa solche, die in der Vergangenheit wiederholt zu Hass oder Gewalt gegen eine Gruppe aufgestachelt haben oder wegen Verhetzung verurteilt worden sind – sind hingegen von den Förderungen ausdrücklich ausgeschlossen.

Da sich die Einführung der neuen Förderung aufgrund der beihilfenrechtlichen Prüfung durch die Europäische Kommission verzögert hat, werden im Jahr 2024 Fördermittel für die Beobachtungszeiträume 2022 und 2023 ausgeschüttet werden. Förderansuchen betreffend 2022 können ab Anfang Jänner bis 1. März 2024, Förderansuchen betreffend 2023 bis 31. März 2024 bei der KommAustria eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt ausschließlich online über das eRTR-Portal der RTR GmbH unter Verwendung einer Benutzerkennung und elektronischen Signatur (ID Austria).

Im Jänner und Februar 2024 werden KommAustria und RTR Medien in Graz, Innsbruck, Linz und Wien sowie auch online Informationsveranstaltungen zu allen Fragen rund um die Qualitäts-Journalismus-Förderung anbieten. Nähere Informationen zur Förderung sowie zu den Informationsangeboten bietet die RTR-Website der neuen Förderung unter www.rtr.at/QJF. Dort werden nach offiziellem Inkrafttreten des Qualitäts-Journalismus-Förderungsgesetzes auch die entsprechenden Förderrichtlinien veröffentlicht werden.


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