Mit einem Teilbescheid wurden am 16.5.2002 Bedingungen für die Portierung von geographischen Rufnummern und Diensterufnummern erlassen.
Der Spruch und die rechtliche Begründung des (Teil-)Bescheides zu Z 20/01 betreffend Tele2 Telecommunication Service GmbH stehen hier zum Download zur Verfügung. Von der Veröffentlichung der - materiell im Wesentlichen übereinstimmenden - Anordnungen betreffend die anderen Betreiber wurde abgesehen.