Da die DPD Direct Parcel Distribution Austria GmbH der Verpflichtung zur Entrichtung des Finanzierungsbeitrages nicht nachgekommen ist, hat die Post-Control-Kommission am 20.08.2018 einstimmig den unten zum Download bereitgestellten Bescheid nach § 34 Abs 9 und 13 iVm § 34a Abs 3 KommAustria-Gesetz (KOG) erlassen und die Entrichtung der quartalsweise fälligen, auf Plan-Umsätzen beruhenden Finanzierungsbeiträge für die Zeiträume vom 01.01.2017 bis 31.03.2017, vom 01.04.2017 bis 30.06.2017, vom 01.07.2017 bis 30.09.2017 und vom 01.10.2017 bis 31.12.2017 vorgeschrieben.
Abweisung eines Antrags auf Zuerkennung der Parteistellung sowie Zurückweisung eines Antrags auf Untersagung eines Mobilfunkstandortes
Einräumung eines Leitungsrechts für die Verlegung einer ca. 300 m langen Verrohrung
F 3/25 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
Leitungsrecht für LWL-Verrohrung unter einer Privatstraße