Da die United Parcel Service Speditionsgesellschaft mbH der Verpflichtung zur Entrichtung des Finanzierungsbeitrages nicht nachgekommen ist, hat die Post-Control-Kommission am 19.03.2018 einstimmig den unten zum Download bereitgestellten Bescheid nach § 34 Abs 9 und 13 iVm § 34a Abs 3 KommAustria-Gesetz (KOG) erlassen und die Entrichtung der quartalsweise fälligen, auf Ist-Umsätzen beruhenden Finanzierungsbeiträge für die Zeiträume vom 01.01.2012 bis 31.03.2012, vom 01.04.2012 bis 30.06.2012, vom 01.07.2012 bis 30.09.2012 und vom 01.10.2012 bis 31.12.2012 vorgeschrieben.
RDVF 11/24-62 – Abweisung eines mitbenutzungsrechtlichen Antrags hinsichtlich einer längeren Rohr- und Glasfaserverbindung
RAUF 2/24 - Einstellungsbeschluss
RAUF 1/24 - Einstellungsbeschluss
RDVF 23/24-14 – Leitungsrecht