Da die United Parcel Service Speditionsgesellschaft mbH der Verpflichtung zur Entrichtung des Finanzierungsbeitrages teilweise nicht nachgekommen ist, hat die Post-Control-Kommission am 04.09.2017 einstimmig den unten zum Download bereitgestellten Bescheid nach § 34 Abs 9 und 13 iVm § 34a Abs 3 KommAustria-Gesetz (KOG) erlassen und die Entrichtung der quartalsweise fälligen, auf Planumsätzen beruhenden Finanzierungsbeiträge für die Zeiträume vom 01.01.2016 bis 31.03.2016, vom 01.04.2016 bis 30.06.2016, vom 01.07.2016 bis 30.09.2016 und vom 01.10.2016 bis 31.12.2016 vorgeschrieben.
D 9/17 – Leitungsrecht an einer Wohnungseigentumsliegenschaft zur Verlegung eines LWL-Rohres
RDVF 21/24-39 – Leitungsrecht zur Verlegung eines ca. 1 km langen Rohrverbands auf Bundesstraßengrundstücken
F 4/23 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
RDVF 11/24-62 – Abweisung eines mitbenutzungsrechtlichen Antrags hinsichtlich einer längeren Rohr- und Glasfaserverbindung