Die Post-Control-Kommission hat mit Bescheid vom 07.09.2020 allen tarifwirksamen Klauseln in den von der Österreichischen Post AG am 08.07.2020 angezeigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen Paket Österreich, Paket International und Brief National widersprochen.
Am 08.07.2020 zeigte die Österreichische Post AG Änderungen der AGB samt den Produkt- und Preisverzeichnissen zu den AGB an. Gemäß § 20 Abs 4 PMG kann die Regulierungsbehörde den angezeigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen innerhalb von zwei Monaten widersprechen, wenn diese im Widerspruch zum Postmarktgesetz (PMG), den §§ 879 und 864a Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) oder den §§ 6 und 9 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) stehen.
Der Entscheidung durch die PCK ging eine Gutachtenserstellung voraus. Die hier relevanten Entgelte im Bereich des Universaldienstes wurden im Hinblick auf die allgemeine Erschwinglichkeit, Kostenorientierung, Transparenz und Nichtdiskriminierung nach § 21 Abs 1 PMG geprüft.
Mangels Übereinstimmung mit dem Kriterium der Erschwinglichkeit wurde den Entgelten sowie allen anderen entgeltwirksamen Bestimmungen in den betreffenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprochen.
D 9/17 – Leitungsrecht an einer Wohnungseigentumsliegenschaft zur Verlegung eines LWL-Rohres
RDVF 21/24-39 – Leitungsrecht zur Verlegung eines ca. 1 km langen Rohrverbands auf Bundesstraßengrundstücken
F 4/23 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
RDVF 11/24-62 – Abweisung eines mitbenutzungsrechtlichen Antrags hinsichtlich einer längeren Rohr- und Glasfaserverbindung