Die Post-Control-Kommission hat der Österreichischen Post AG mit Bescheid vom 19.02.2018 aufgetragen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Paketmarke gemäß § 20 Abs 1 PMG bei der Post-Control-Kommission anzuzeigen und folgende Produkte darin als Universaldienst zu kennzeichnen, sofern diese Postsendungen bis maximal 10 kg betreffen:
Paketmarke aus dem Frankierautomaten: PM 45, PM 70 und PM 120
Online Paketmarke Österreich (Standard): PM 45, PM 70 und PM 120
Online Paketmarke Deutschland: PM 45, PM 70 und PM 120
Online Paketmarke alle anderen EU-Länder: PM 45, PM 70 und PM 120
Zusatzleistungen Online (Österreich): Persönliche Zustellung
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.
RDVF 11/24-62 – Abweisung eines mitbenutzungsrechtlichen Antrags hinsichtlich einer längeren Rohr- und Glasfaserverbindung
RAUF 2/24 - Einstellungsbeschluss
RAUF 1/24 - Einstellungsbeschluss
RDVF 23/24-14 – Leitungsrecht