• Bereich
    TKK
  • Datum
    19.12.2014
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Partei(en)
    Hutchsion Drei Austria GmbH, A1 Telekom Austria AG
  • GZ
    R 3/14

R 3/14 - Hutchsion Drei Austria GmbH, A1 Telekom Austria AG

Mit dem gegenständlichen Bescheid der Telekom-Control-Kommission vom 19.12.2014 erfolgte die Einstellung des Aufsichtsverfahrens gegenüber Hutchison Drei Austria GmbH bzw die Feststellung, dass der Mangel, der darin bestand, dass Hutchison Drei Austria GmbH der in Spruchpunkt 3.2. des Bescheides der Telekom-Control-Kommission zu F 1/12-59 vom 13.12.2012 festgelegten Verpflichtung nicht nachgekommen ist, nicht mehr besteht (siehe auch Bescheid zu F 10/14 und 11/14).
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.

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