Die Post-Control-Kommission hat am 16.07.2012 einstimmig die unten zum Download bereitgestellten Bescheide betreffend die Schließung von eigenbetriebenen Post-Geschäftsstellen beschlossen. Dabei wurde folgendermaßen entschieden:
Das Prüfverfahren wurde hinsichtlich folgender Post-Geschäftsstellen eingestellt, da die Schließungsvoraussetzungen vorlagen (die Schließung wurde folglich nicht untersagt):
6854 Dornbirn-Messepark 8043 Graz-Kroisbach
Die Schließung der Post-Geschäftsstellen 9971 Matrei und 5771 Leogang wurde bis zur Inbetriebnahme der jeweils als Ersatz genannten (fremdbetriebenen) Post-Geschäftsstelle untersagt.