Die Telekom-Control-Kommission hat mit Bescheid vom 02.10.2017 gemäß §§ 5f TKG 2003 iVm § 117 Abs 1 TKG 2003 einen Bescheid über ein Leitungsrecht im öffentlichen Gut erlassen.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.
D 9/17 – Leitungsrecht an einer Wohnungseigentumsliegenschaft zur Verlegung eines LWL-Rohres
RDVF 21/24-39 – Leitungsrecht zur Verlegung eines ca. 1 km langen Rohrverbands auf Bundesstraßengrundstücken
F 4/23 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
RDVF 11/24-62 – Abweisung eines mitbenutzungsrechtlichen Antrags hinsichtlich einer längeren Rohr- und Glasfaserverbindung