Die Telekom-Control-Kommission hat mit Bescheid vom 4.09.2017 gemäß §§ 5 f TKG 2003 iVm § 117 Abs 1 TKG 2003 einen Bescheid erlassen, mit dem das Bestehen eines Leitungsrechts im öffentlichen Gut festgestellt wird.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.
Abweisung eines Antrags auf Zuerkennung der Parteistellung sowie Zurückweisung eines Antrags auf Untersagung eines Mobilfunkstandortes
Einräumung eines Leitungsrechts für die Verlegung einer ca. 300 m langen Verrohrung
F 3/25 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
Leitungsrecht für LWL-Verrohrung unter einer Privatstraße