Die Telekom-Control-Kommission hat mit Bescheid vom 4.09.2017 gemäß §§ 5 f TKG 2003 iVm § 117 Abs 1 TKG 2003 einen Bescheid erlassen, mit dem das Bestehen eines Leitungsrechts im öffentlichen Gut festgestellt wird.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.