Die Telekom-Control-Kommission hat mit Bescheid vom 4.09.2017 gemäß §§ 5 f TKG 2003 iVm § 117 Abs 1 TKG 2003 einen Bescheid erlassen, mit dem Regelungen für die Ausübung eines Leitungsrechts im öffentlichen Gut erlassen werden.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.
D 1/03 – Vertragsersetzende Rahmenanordnung für die Mastenmitbenutzung
D 9/17 – Leitungsrecht an einer Wohnungseigentumsliegenschaft zur Verlegung eines LWL-Rohres
RDVF 21/24-39 – Leitungsrecht zur Verlegung eines ca. 1 km langen Rohrverbands auf Bundesstraßengrundstücken
F 4/23 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)