Die Telekom-Control-Kommission hat mit Bescheid vom 4.09.2017 gemäß §§ 5 f TKG 2003 iVm § 117 Abs 1 TKG 2003 einen Bescheid erlassen, mit dem Regelungen für die Ausübung eines Leitungsrechts im öffentlichen Gut erlassen werden.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.
Einräumung eines Leitungsrechts für einen LWL-Rohrverbund
Einräumung eines Leitungsrechts für einen LWL-Rohrverbund
Einräumung eines Leitungsrechts für einen LWL-Rohrverbund
Einräumung eines Leitungsrechts für einen LWL-Rohrverbund