Die Telekom-Control-Kommission hat mit Bescheid vom 4.09.2017 gemäß §§ 5 f TKG 2003 iVm § 117 Abs 1 TKG 2003 einen Bescheid erlassen, mit dem Regelungen für die Ausübung eines Leitungsrechts im öffentlichen Gut erlassen werden.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.
Leitungsrecht für einen Verteilerschrank, Abweisung eines Leitungsrechtsantrags (zwecks Aufstellung eines Licht- und Blitzschutzmasten) und Zurückweisung eines Standortrechtsantrags
F 7/25 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
F 5/25 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
Zurückweisung eines Schadenersatzbegehrens