In ihrer Sitzung vom 17. Februar 2020 hat die Telekom-Control-Kommission im Rahmen eines Verfahrens gemäß § 57 Abs 1 TKG 2003 die Änderung bestehender Frequenznutzungsrechte der A1 Telekom Austria AG, Hutchison Drei Austria GmbH, T-Mobile Austria GmbH, LIWEST Kabelmedien GmbH, Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation, Holding Graz - Kommunale Dienstleistungen GmbH und MASS Response Service GmbH aufgrund geänderter internationaler Gegebenheiten im Bereich 3410 bis 3800 MHz beschlossen.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.
F 3/24 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
F 4/25 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
Abweisung eines Antrags auf Zuerkennung der Parteistellung sowie Zurückweisung eines Antrags auf Untersagung eines Mobilfunkstandortes
Einräumung eines Leitungsrechts für die Verlegung einer ca. 300 m langen Verrohrung