In ihrer Sitzung vom 17. Februar 2020 hat die Telekom-Control-Kommission im Rahmen eines Verfahrens gemäß § 57 Abs 1 TKG 2003 die Änderung bestehender Frequenznutzungsrechte der A1 Telekom Austria AG, Hutchison Drei Austria GmbH, T-Mobile Austria GmbH, LIWEST Kabelmedien GmbH, Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation, Holding Graz - Kommunale Dienstleistungen GmbH und MASS Response Service GmbH aufgrund geänderter internationaler Gegebenheiten im Bereich 3410 bis 3800 MHz beschlossen.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.
Abweisung nutzungsrechtlicher Feststellungsanträge (§ 58 TKG 2021) sowie eines Antrags auf Zuspruch von Kostenersatz
Zurück- und Abweisung eines Leitungsrechtsantrags
Zurück- und Abweisung eines Leitungsrechtsantrags
Zurückweisung eines Leitungsrechtsantrags