Die Telekom-Control-Kommission hat in der Sitzung am 08.04.2019 gemäß § 55 Abs 1 TKG 2003 im Verfahren F 7/16 betreffend die Zuteilung von Frequenzen im Bereich 3410 bis 3800 MHz einstimmig den unten zum Download bereitgestellten Bescheid beschlossen.
F 5/22-85 und F 5/22-86 - Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
F 5/22-101 - Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
D 8/13 - Liwest Kabelmedien GmbH
RDVF 10/24-25 – verschiedene Anträge betreffend ein Mitbenutzungsrecht iSd § 61 TKG 2021 und eine Mindestinformations-Bekanntgabe im Sinne des § 71 Abs 3 TKG 2021