Die Telekom-Control-Kommission hat in der Sitzung am 08.04.2019 gemäß § 55 Abs 1 TKG 2003 im Verfahren F 7/16 betreffend die Zuteilung von Frequenzen im Bereich 3410 bis 3800 MHz einstimmig den unten zum Download bereitgestellten Bescheid beschlossen.
RDVF 23/24-14 – Leitungsrecht
F 5/22-124 - Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
RDMB 2/21-32 – Mitbenutzungsrecht
F 5/24 – Änderung von Frequenzzuteilungen (aus Gründen der Energieeffizienz)