In Ergänzung zu dem bereits am 16.12.2013 beschlossenen Marktanalyse-Bescheid im Verfahren M 1.1/12 (Bescheid M 1.1/12-106) hat die Telekom-Control-Kommission (TKK) am 13.06.2016 einen Bescheid beschlossen, mit dem festgestellt wird, dass die Regelungen der Spruchpunkte I.C.1.1.1 bis I.C.1.1.3 des vorerwähnten Bescheides der Telekom-Control-Kommission vom 16.12.2013 betreffend Einschränkung von Entbündelung/Teilentbündelung wegen des Einsatzes von VDSL-Vectoring sinngemäß auch für den Einsatz neuer Übertragungstechnologien nach ITU-T G.9700 und ITU-T G.9701 ("G.fast") im Kupferanschlussnetz der A1 Telekom Austria AG gelten.
Der Bescheid steht hier zum Download bereit.
RDVF 11/24-62 – Abweisung eines mitbenutzungsrechtlichen Antrags hinsichtlich einer längeren Rohr- und Glasfaserverbindung
RAUF 2/24 - Einstellungsbeschluss
RAUF 1/24 - Einstellungsbeschluss
RDVF 23/24-14 – Leitungsrecht