In Ergänzung zu dem bereits am 16.12.2013 beschlossenen Marktanalyse-Bescheid im Verfahren M 1.1/12 (Bescheid M 1.1/12-106) hat die Telekom-Control-Kommission (TKK) am 13.06.2016 einen Bescheid beschlossen, mit dem festgestellt wird, dass die Regelungen der Spruchpunkte I.C.1.1.1 bis I.C.1.1.3 des vorerwähnten Bescheides der Telekom-Control-Kommission vom 16.12.2013 betreffend Einschränkung von Entbündelung/Teilentbündelung wegen des Einsatzes von VDSL-Vectoring sinngemäß auch für den Einsatz neuer Übertragungstechnologien nach ITU-T G.9700 und ITU-T G.9701 ("G.fast") im Kupferanschlussnetz der A1 Telekom Austria AG gelten.
Der Bescheid steht hier zum Download bereit.
F 4/23 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
2025-0.773.955 – 40 - Österreichische Post AG
2025-0.773.955 – 39 - Österreichische Post AG
2025-0.773.955 – 38 - Österreichische Post AG