Am 2.5.2017 hat die Telekom-Control-Kommission einen Bescheid betreffend den Zugangsmarkt für Privatkunden beschlossen. Es wurde festgestellt, dass dieser Markt für eine sektorspezifische Regulierung nicht mehr relevant ist, weswegen die der A1 Telekom Austria AG mit Bescheid M 1.3/12 auferlegten Verpflichtungen aufgehoben wurden.
D 9/17 – Leitungsrecht an einer Wohnungseigentumsliegenschaft zur Verlegung eines LWL-Rohres
RDVF 21/24-39 – Leitungsrecht zur Verlegung eines ca. 1 km langen Rohrverbands auf Bundesstraßengrundstücken
F 4/23 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
RDVF 11/24-62 – Abweisung eines mitbenutzungsrechtlichen Antrags hinsichtlich einer längeren Rohr- und Glasfaserverbindung