Am 2.5.2017 hat die Telekom-Control-Kommission einen Bescheid betreffend den Zugangsmarkt für Privatkunden beschlossen. Es wurde festgestellt, dass dieser Markt für eine sektorspezifische Regulierung nicht mehr relevant ist, weswegen die der A1 Telekom Austria AG mit Bescheid M 1.3/12 auferlegten Verpflichtungen aufgehoben wurden.
RDVF 22/25-10 − Leitungsrecht für LWL-Verrohrung unter einer Privatstraße
PK 2/25 − Rudolf Sommer, RS Zustellservice
PS 22/25 - Grundlagen und Methodik der Berechnung von Flächenberichten
PF 2/25-20 - Österreichische Post AG