Am 2.5.2017 hat die Telekom-Control-Kommission einen Bescheid betreffend den Zugangsmarkt für Privatkunden beschlossen. Es wurde festgestellt, dass dieser Markt für eine sektorspezifische Regulierung nicht mehr relevant ist, weswegen die der A1 Telekom Austria AG mit Bescheid M 1.3/12 auferlegten Verpflichtungen aufgehoben wurden.
Einräumung eines Leitungsrechts für einen LWL-Rohrverbund
Einräumung eines Leitungsrechts für einen LWL-Rohrverbund
Einräumung eines Leitungsrechts für einen LWL-Rohrverbund
Einräumung eines Leitungsrechts für einen LWL-Rohrverbund