Am 2.5.2017 hat die Telekom-Control-Kommission einen Bescheid betreffend den Zugangsmarkt für Nichtprivatkunden beschlossen. Es wurden zwei Märkte identifiziert.
Der Markt "Zugangsmarkt für Nichtprivatkunden (Multi-ISDN)" ist für die sektorspezifische Regulierung nicht mehr relevant.
Der Markt "Zugangsmarkt für Nichtprivatkunden (POTS-Anschluss/ISDN-Basisanschluss)" ist eine relevanter Markt und A1 Telekom Austria AG verfügt über beträchtliche Marktmacht auf diesem Markt.
Folgende spezifischen Verpflichtungen wurde A1 Telekom Austria AG auf dem Zugangsmarkt (POTS-Anschluss/ISDN-Basisanschluss) auferlegt:
1) Price-Cap-Regulierung (Entgeltobergrenze): um die Ausübung von Marktmacht der A1 Telekom Austria AG gegenüber ihren Kunden zu verhindern und
2) die Verpflichtung zur getrennte Buchführung.
D 1/03 – Vertragsersetzende Rahmenanordnung für die Mastenmitbenutzung
D 9/17 – Leitungsrecht an einer Wohnungseigentumsliegenschaft zur Verlegung eines LWL-Rohres
RDVF 21/24-39 – Leitungsrecht zur Verlegung eines ca. 1 km langen Rohrverbands auf Bundesstraßengrundstücken
F 4/23 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)