Am 2.5.2017 hat die Telekom-Control-Kommission einen Bescheid betreffend den Zugangsmarkt für Nichtprivatkunden beschlossen. Es wurden zwei Märkte identifiziert.
Der Markt "Zugangsmarkt für Nichtprivatkunden (Multi-ISDN)" ist für die sektorspezifische Regulierung nicht mehr relevant.
Der Markt "Zugangsmarkt für Nichtprivatkunden (POTS-Anschluss/ISDN-Basisanschluss)" ist eine relevanter Markt und A1 Telekom Austria AG verfügt über beträchtliche Marktmacht auf diesem Markt.
Folgende spezifischen Verpflichtungen wurde A1 Telekom Austria AG auf dem Zugangsmarkt (POTS-Anschluss/ISDN-Basisanschluss) auferlegt:
1) Price-Cap-Regulierung (Entgeltobergrenze): um die Ausübung von Marktmacht der A1 Telekom Austria AG gegenüber ihren Kunden zu verhindern und
2) die Verpflichtung zur getrennte Buchführung.
Abweisung eines Antrags auf Zuerkennung der Parteistellung sowie Zurückweisung eines Antrags auf Untersagung eines Mobilfunkstandortes
Einräumung eines Leitungsrechts für die Verlegung einer ca. 300 m langen Verrohrung
F 3/25 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
Leitungsrecht für LWL-Verrohrung unter einer Privatstraße