Am 2.5.2017 hat die Telekom-Control-Kommission einen Bescheid betreffend den Zugangsmarkt für Nichtprivatkunden beschlossen. Es wurden zwei Märkte identifiziert.
Der Markt "Zugangsmarkt für Nichtprivatkunden (Multi-ISDN)" ist für die sektorspezifische Regulierung nicht mehr relevant.
Der Markt "Zugangsmarkt für Nichtprivatkunden (POTS-Anschluss/ISDN-Basisanschluss)" ist eine relevanter Markt und A1 Telekom Austria AG verfügt über beträchtliche Marktmacht auf diesem Markt.
Folgende spezifischen Verpflichtungen wurde A1 Telekom Austria AG auf dem Zugangsmarkt (POTS-Anschluss/ISDN-Basisanschluss) auferlegt:
1) Price-Cap-Regulierung (Entgeltobergrenze): um die Ausübung von Marktmacht der A1 Telekom Austria AG gegenüber ihren Kunden zu verhindern und
2) die Verpflichtung zur getrennte Buchführung.
Abweisung nutzungsrechtlicher Feststellungsanträge (§ 58 TKG 2021) sowie eines Antrags auf Zuspruch von Kostenersatz
Zurück- und Abweisung eines Leitungsrechtsantrags
Zurück- und Abweisung eines Leitungsrechtsantrags
Zurückweisung eines Leitungsrechtsantrags