Am 02.05.2017 hat die Telekom-Control-Kommission einen Bescheid betreffend den Vorleistungsmarkt für Festnetzoriginierung beschlossen. Es wurde festgestellt, dass dieser Markt für eine sektorspezifische Regulierung nicht mehr relevant ist, weswegen die der A1 Telekom Austria AG mit Bescheid M 7/06 auferlegten Verpflichtungen mit Ende Mai 2017 aufgehoben werden.
Abweisung eines Antrags auf Zuerkennung der Parteistellung sowie Zurückweisung eines Antrags auf Untersagung eines Mobilfunkstandortes
Einräumung eines Leitungsrechts für die Verlegung einer ca. 300 m langen Verrohrung
F 3/25 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
Leitungsrecht für LWL-Verrohrung unter einer Privatstraße