• Bereich
    TKK
  • Datum
    20.04.2009
  • Kategorie
    Netzzugang
  • Partei(en)
    mobilkom, T-Mobile, Orange, Hutchison, Multikom, UPC, Tele2
  • GZ
    Z 2/07, Z 11/05-Z 19/06, Z 12/06, Z 18/06, Z 20/06, Z 21/06-Z 8/06-Z 9/05, Z 9/06, Z 12/07

Z 2/07, Z 11/05-Z 19/06, Z 12/06, Z 18/06, Z 20/06, Z 21/06-Z 8/06-Z 9/05, Z 9/06, Z 12/07 - mobilkom, T-Mobile, Orange, Hutchison, Multikom, UPC, Tele2

Die Telekom-Control-Kommission hat am 20.04.2009 acht Bescheide gemäß §§ 48, 50 TKG 2003 erlassen. Die Anträge auf Anordnung von Zusammenschaltungsbedingungen zwischen mobilkom Austria AG, T-Mobile Austria GmbH, Orange Austria Telecommunication GmbH, Hutchison 3G Austria GmbH, Tele2 Telecommunication GmbH, Multikom Telekom Austria GmbH und UPC Telekabel Wien GmbH waren unter anderem gerichtet auf die Festlegung der Höhe der Mobil-Terminierungsentgelte für unterschiedliche Zeiträume ab 2005.

Diese Entscheidungen waren notwendig, nachdem der Verwaltungsgerichtshof die Erstbescheide aufgehoben hatte - im Wesentlichen deshalb, da die TKK für vergangene Zeiträume keine Marktanalyseentscheidungen erlassen kann; demgegenüber ist die TKK jedoch grundsätzlich befugt, auch für vergangene Zeiträume eine Streitschlichtungsentscheidung (zwischen 2 Netzbetreiber, die eine privatrechtliche Vereinbarung alleine nicht zu Stande gebracht haben) zu erlassen und strittige Bedingungen, wie diesfalls zur Höhe der Mobil-Terminierungsentgelte, anzuordnen. Nachdem der streitgegenständliche Zeitraum weitgehend in der Vergangenheit liegt, hat die TKK im Wesentlichen jene Entgelte festgelegt, die bereits in der Vorentscheidung angeordnet wurden. Nachdem jedoch die Kosten der Mobilfunkbetreiber für die Leistungen der Mobil-Terminierung deutlich gesunken sind, hat die TKK die Entgelte ab 1.7.2008 stärker gesenkt, sodass alle Mobilfunkbetreiber ab 1.7.2008 nur noch Cent 5,72 und ab 1.1.2009 Cent 4,5 für die Zustellung eines Sprachrufes in ein Mobilfunknetz erhalten.

Die Entscheidungen stehen unten zum Download bereit.

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