Mit Bescheid vom 18. September 2017 hat die Telekom-Control-Kommission Mass Response Service GmbH die Einhebung eines zusätzlichen Entgelts im Vergleich zum inländischen Endkundenentgelt – entgegen Art 6a Roaming-Verordnung – für die Nutzung von Datenroamingdiensten bei ihren Wertkartentarifen untersagt.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.
RDVF 22/25-10 − Leitungsrecht für LWL-Verrohrung unter einer Privatstraße
PK 2/25 − Rudolf Sommer, RS Zustellservice
PS 22/25 - Grundlagen und Methodik der Berechnung von Flächenberichten
PF 2/25-20 - Österreichische Post AG