Mit Bescheid vom 18. September 2017 hat die Telekom-Control-Kommission Mass Response Service GmbH die Einhebung eines zusätzlichen Entgelts im Vergleich zum inländischen Endkundenentgelt – entgegen Art 6a Roaming-Verordnung – für die Nutzung von Datenroamingdiensten bei ihren Wertkartentarifen untersagt.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.