Mit Bescheid vom 18. Dezember 2017 hat die Telekom-Control-Kommission gegenüber A1 Telekom Austria AG entschieden, dass diese den in ihrem Produkt "A1 TV" erbrachten Videoabrufdienst (betrifft nicht live IP-TV) künftig nicht mehr bei der Datenübertragung über den Internetzugang priorisieren darf. A1 Telekom Austria AG wurde für diese technische Umstellung eine Frist von drei Jahren eingeräumt. Weiters wurde A1 Telekom Austria AG untersagt, IP-Verbindungen ihrer Kunden im 24 Stunden Rhythmus zu trennen (Trennung künftig erst nach 31 Kalendertagen) und für den Bezug einer dynamisch-öffentlichen IP-Adresse durch ihre Mobilfunkkunden ein zusätzliches Entgelt zu verlangen.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.
RDVF 11/23 – Baukoordinierung (27.04.2023)
RDLN 3/22-20 – Leitungsrecht (04.04.2022)
F 1/19 - T-Mobile Austria GmbH, A1 Telekom Austria AG, Hutchison Drei Austria GmbH, LIWEST Kabelmedien GmbH, Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation, Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH, MASS Response Service GmbH
D 13/21 – Mitbenutzungsrecht (29.08.2022)