Mit Bescheid vom 3. April 2018 hat die Telekom-Control-Kommission T-Mobile Austria GmbH die Einhebung eines zusätzlichen Entgelts im Vergleich zum inländischen Endkundenentgelt – entgegen Art 6a Roaming-Verordnung – für die Nutzung von Datenroamingdiensten bei ihrem Tarif "MyNet2Go" untersagt.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.
D 9/17 – Leitungsrecht an einer Wohnungseigentumsliegenschaft zur Verlegung eines LWL-Rohres
RDVF 21/24-39 – Leitungsrecht zur Verlegung eines ca. 1 km langen Rohrverbands auf Bundesstraßengrundstücken
F 4/23 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
RDVF 11/24-62 – Abweisung eines mitbenutzungsrechtlichen Antrags hinsichtlich einer längeren Rohr- und Glasfaserverbindung