Mit Bescheid vom 14. Mai 2018 hat die Telekom-Control-Kommission Lycamobile Austria Limited aufgetragen, ihr Tarifmodell dahingehend anzupassen, dass sichergestellt wird, dass keine zusätzlichen Entgelte – entgegen Art 6a Roaming-Verordnung - für Roaming verrechnet werden. Hierzu wurde Lycamobile Austria Limited aufgetragen, die Möglichkeit, Tarife mit Roaming mit Tarifen ohne Roaming zu kombinieren, abzustellen.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.
D 1/03 – Vertragsersetzende Rahmenanordnung für die Mastenmitbenutzung
D 9/17 – Leitungsrecht an einer Wohnungseigentumsliegenschaft zur Verlegung eines LWL-Rohres
RDVF 21/24-39 – Leitungsrecht zur Verlegung eines ca. 1 km langen Rohrverbands auf Bundesstraßengrundstücken
F 4/23 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)