Mit Bescheid vom 14. Mai 2018 hat die Telekom-Control-Kommission Lycamobile Austria Limited aufgetragen, ihr Tarifmodell dahingehend anzupassen, dass sichergestellt wird, dass keine zusätzlichen Entgelte – entgegen Art 6a Roaming-Verordnung - für Roaming verrechnet werden. Hierzu wurde Lycamobile Austria Limited aufgetragen, die Möglichkeit, Tarife mit Roaming mit Tarifen ohne Roaming zu kombinieren, abzustellen.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.
RDVF 23/24-14 – Leitungsrecht
F 5/22-124 - Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
RDMB 2/21-32 – Mitbenutzungsrecht
F 5/24 – Änderung von Frequenzzuteilungen (aus Gründen der Energieeffizienz)