Mit Bescheid vom 14. Mai 2018 hat die Telekom-Control-Kommission Lycamobile Austria Limited aufgetragen, ihr Tarifmodell dahingehend anzupassen, dass sichergestellt wird, dass keine zusätzlichen Entgelte – entgegen Art 6a Roaming-Verordnung - für Roaming verrechnet werden. Hierzu wurde Lycamobile Austria Limited aufgetragen, die Möglichkeit, Tarife mit Roaming mit Tarifen ohne Roaming zu kombinieren, abzustellen.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.
Leitungsrecht
F 3/24 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
F 4/25 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
Abweisung eines Antrags auf Zuerkennung der Parteistellung sowie Zurückweisung eines Antrags auf Untersagung eines Mobilfunkstandortes