Am 22.08.2012 wurde von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH ein Aufsichtsverfahren gemäß § 91 TKG 2003 gegenüber der T-Mobile Austria GmbH wegen des Verdachts der Verletzung von § 25 Abs 3 TKG 2003 eingeleitet. Anlass war eine nicht ausschließlich begünstigende Entgelterhöhung beim Wertkartentarif "Mücke". Die von § 25 Abs 3 TKG 2003 normierten Voraussetzungen wurden von T-Mobile Austria GmbH nicht erfüllt.
Da die T-Mobile Austria GmbH innerhalb der gesetzten Frist den genannten Mangel nicht abgestellt hat, wurden mit unten zum Download bereitgestelltem Bescheid gemäß § 91 Abs 2 TKG 2003 Maßnahmen angeordnet.